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Vorname Änderung

Hamburg 99083002011000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083002011000

Leistungsbezeichnung

Vorname Änderung

Leistungsbezeichnung II

Vornamen oder Familiennamen ändern

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Namensänderung (Synonym), NÄG (Synonym), Familiennamen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

FP BIS M25 Namensänderungen

Handlungsgrundlage

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/index.html#BJNR000090938BJNE000501360

Teaser

Sie können Ihren Vor- oder Nachnamen unter bestimmten Bedingungen ändern lassen.

Volltext

Sie können Ihren Namen öffentlich-rechtlich ändern lassen, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt. Diese Möglichkeit gibt es, um besondere Schwierigkeiten oder Belastungen in einem Einzelfall zu lösen.
Sie können Ihren Namen nur in besonderen Ausnahmefällen ändern lassen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während der individuellen Beratung.

Voraussetzungen

  • Es liegt ein wichtiger Grund zur Namenänderung vor.
  • Ob Ihr Grund zur Namensänderung ein wichtiger Grund ist, erfahren Sie in einer individuellen Beratung.

Kosten

Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 EUR  - 1.000,00 EUR.
Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen, müssen Sie 50 % der Gebühr zahlen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie 75 % der Gebühr zahlen.

Verfahrensablauf

  • Sie lassen sich telefonisch oder per Mail zu Ihrem Anliegen beraten. Dabei wird geklärt, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist und ob es Aussicht auf Erfolg hat
  • Sie erhalten Ihre individuellen Antragsunterlagen per Post.
  • Sie beantragen die Namensänderung und reichen alle geforderten Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 4 Wochen.
Wenn Sie den Familiennamen einer minderjährigen Person ändern lassen möchten, dauert die Bearbeitung meist mehrere Monate.

Frist

Ob und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie individuell in der Beratung.

Hinweise

Die Standesämter sind für Namensänderungen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig wie
beispielsweise
  • Bestimmung des Ehenamens oder 
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
  • oder für Vornamensänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
  • und für die Änderungen nach der Namensrechtsreform ab Mai 2025

Rechtsbehelf

Widerspruch (nur gegen einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung)

Kurztext

  • Namensänderung möglich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
  • Ziel: Lösung besonderer Schwierigkeiten oder Belastungen im Einzelfall
  • Ausnahmefall, keine allgemeine Regel

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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