Vorname Änderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Namensänderung (Synonym), NÄG (Synonym), Familiennamen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
FP BIS M25 Namensänderungen
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/index.html#BJNR000090938BJNE000501360
https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/index.html#BJNR000090938BJNE000501360
Sie können Ihren Namen öffentlich-rechtlich ändern lassen, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt. Diese Möglichkeit gibt es, um besondere Schwierigkeiten oder Belastungen in einem Einzelfall zu lösen.
Sie können Ihren Namen nur in besonderen Ausnahmefällen ändern lassen.
Sie können Ihren Namen nur in besonderen Ausnahmefällen ändern lassen.
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während der individuellen Beratung.
- Es liegt ein wichtiger Grund zur Namenänderung vor.
- Ob Ihr Grund zur Namensänderung ein wichtiger Grund ist, erfahren Sie in einer individuellen Beratung.
Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 EUR - 1.000,00 EUR.
Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen, müssen Sie 50 % der Gebühr zahlen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie 75 % der Gebühr zahlen.
Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen, müssen Sie 50 % der Gebühr zahlen.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie 75 % der Gebühr zahlen.
- Sie lassen sich telefonisch oder per Mail zu Ihrem Anliegen beraten. Dabei wird geklärt, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist und ob es Aussicht auf Erfolg hat
- Sie erhalten Ihre individuellen Antragsunterlagen per Post.
- Sie beantragen die Namensänderung und reichen alle geforderten Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 4 Wochen.
Wenn Sie den Familiennamen einer minderjährigen Person ändern lassen möchten, dauert die Bearbeitung meist mehrere Monate.
Wenn Sie den Familiennamen einer minderjährigen Person ändern lassen möchten, dauert die Bearbeitung meist mehrere Monate.
Die Standesämter sind für Namensänderungen nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig wie
beispielsweise
beispielsweise
- Bestimmung des Ehenamens oder
- Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe
- oder für Vornamensänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
- und für die Änderungen nach der Namensrechtsreform ab Mai 2025
- Namensänderung möglich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
- Ziel: Lösung besonderer Schwierigkeiten oder Belastungen im Einzelfall
- Ausnahmefall, keine allgemeine Regel