Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2-4 SGB IX für gesetzlich Pflegeversicherte Gewährung
Inhalt
Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2-4 SGB IX für gesetzlich Pflegeversicherte Gewährung
Begriffe im Kontext
Trägerübergreifendes Persönliches Budget, Beratung und Information beim Fachdienst (Synonym), EH3 (Synonym)
Fachlich freigegeben am
15.02.2024
Fachlich freigegeben durch
EH Geschäftsstelle
§ 99 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__99.html
§ 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__99.html
§ 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
Bei einem Persönlichen Budget wird eine Sachleistung der Eingliederungshilfe in eine Geldleistung oder einen Gutschein umgewandelt. Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine andere Form der Leistungsgewährung und Leistungserbringung. Mit diesem Persönlichen Budget können Sie selbst Aufwendungen für Ihren Hilfebedarf „einkaufen“. Somit müssen Sie nicht mehr für jede Sach- oder Dienstleistung einen Antrag stellen. Das Persönliche Budget ist auf Ihren Bedarf abgestimmt und kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden. Damit die Einhaltung der Leistungsziele gewährleistet ist, schließt die zuständige Stelle eine Zielvereinbarung mit Ihnen.
- schriftlicher Antrag auf die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe
- ausgefüllte Checkliste (siehe unter "Links")
- ausgefülltes Formular "Erklärung SGB IX" (siehe unter "Links")
- Entbindung von der Schweigepflicht (siehe unter "Links")
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls: Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Atteste, Klinikberichte, Gutachten, Feststellungsbescheid, Schwerbehindertenausweis)
- Gegebenenfalls: Betreuerausweis – sofern vorhanden
- Gegebenenfalls: Nachweis zum aktuellen Aufenthaltstitel
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Hamburg oder Sie haben in Hamburg gewohnt und Hamburg hat die Hilfe außerhalb Hamburgs veranlasst.
- Sie haben Anspruch auf Eingliederungshilfe oder ergänzende Hilfe zur Pflege.
- Sie find dazu fähig, Ihr Persönliches Budget selbständig oder mit Unterstützung zu verwalten.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
- Ihr Antrag wird geprüft und gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nachgefordert.
- Ihr Antrag wird an den Ärztlichen Fachdienst weitergeleitet, welcher prüft, ob Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören. Ist dies der Fall, leitet er Ihren Antrag an den Sozialpädagogischen Fachdienst weiter.
- Der Sozialpädagogischen Fachdienst lädt Sie zu einer Budgetkonferenz ein, in der eine Zielvereinbarung mit Ihnen geschlossen wird.
- Der Leistungsrechtliche Fachdienst bewilligt Ihren Antrag und informiert Sie hierüber mit einem schriftlichen Bescheid.
Wenn Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung haben, können Sie die Leistung nur während der Gültigkeit in Anspruch nehmen.
- Persönliches Budget wandelt Sachleistungen der Eingliederungshilfe in Geldleistungen oder Gutscheine um
- Keine neue Leistung, sondern andere Form der Leistungsgewährung und -erbringung
- Mit dem Budget können Hilfebedarf-Aufwendungen „eingekauft“ werden, ohne für jede Leistung einen Antrag zu stellen
- Budget ist auf den individuellen Bedarf abgestimmt
- Einsatz für verschiedene Leistungen möglich
- Zielvereinbarung mit der zuständigen Stelle zur Sicherstellung der Leistungsziele
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service