Beratung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik Durchführung
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16a.html
Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.
Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.
Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.
Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.
Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?
- Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
- eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.
Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.
- Ein Termin für eine Suchtberatung kann vereinbart werden.
- In diesem Gespräch können die Fragestellungen und Erwartungen der Bürgerin oder des Bürgers besprochen werden.
- Anschließend wird das weitere Vorgehen und die Unterstützungsmöglichkeiten besprochen und festgelegt.
- bei Fragen zu einer möglichen eigenen Suchterkrankung oder der Betroffenheit einer oder eines Angehörigen kann eine Suchtberatung in Frage kommen
- dies gilt auch, wenn eine Erwerbstätigkeit infolge der Suchterkrankung nicht möglich ist
- Beratung erfolgt anonym und kostenlos
- über eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen oder
- in einer örtlichen Suchtberatungsstelle