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Petition Prüfung

Hamburg 99030009029000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030009029000

Leistungsbezeichnung

Petition Prüfung

Leistungsbezeichnung II

Eingabe bei der Bürgerschaft machen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Petitionen (Synonym), Petitionsdienst der Bürgerschaft (Synonym), Eingabenausschuss der Bürgerschaft (Synonym), Petitionsausschuss der Bürgerschaft (Synonym), Beschwerde (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie können sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen staatlichen Stellen und an die Volksvertretung wenden.

Volltext

Eine Eingabe ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Als Bürgerin beziehungsweise Bürger haben Sie das Recht, sich entweder als Einzelperson oder in einer Gemeinschaft schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. So können Sie unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung geben. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft kümmert sich um diese Anliegen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Sie müssen die Eingabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie tragen Ihr Anliegen bei der zuständigen Stelle vor.
    • Schriftlich per Online-Formular, Fax oder Briefpost
    • Mündlich in der Bürgersprechstunde
  • Die zuständige Stelle holt Stellungnahmen anderer an Ihrem Anliegen beteiligter Stellen ein.
  • Die zuständige Stelle trifft eine Entscheidung zu Ihrem Anliegen und teilt Ihnen diese mit.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Der Eingabenausschuss überprüft Bitten an und Beschwerden über staatliche Stellen der Stadt Hamburg. Mit privaten Angelegenheiten befasst sich der Ausschuss nicht; hierfür sind gegebenenfalls die Gerichte zuständig. Auf Grund der staatlichen Gewaltenteilung kann der Eingabenausschuss gerichtliche Entscheidungen inhaltlich nicht prüfen. Eine Eingabe in ausländerrechtlichen Angelegenheiten kann von bestimmten Mitgliedern des Eingabenausschusses für eine Befassung in der Härtefallkommission vorgeschlagen werden.

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Eingabe einreichen
  • Eingabe: Beschwerde oder Bitte
  • Bürgerrecht: Recht, als Einzelperson oder in einer Gemeinschaft schriftliche Anfragen an staatliche Stellen und die Volksvertretung zu richten
Möglichkeit zur Kontrolle der Verwaltung durch direkte Anstöße

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bürgerschaftskanzlei

Formulare

nicht vorhanden

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