Atelierausbauförderung für Berufskünstler
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.
Wer wird gefördert?
Bewerbung bei der Behörde für Kultur und Medien:
· Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.
· Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
Bewerbung bei der Behörde für Kultur und Medien:
· Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.
· Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
Zum Beleg müssen eingereicht werden:
- eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
- Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Der Antrag muss enthalten:
- Aufstellung der anfallenden Kosten
- detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
- Auflistung der Eigenleistungen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
- ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
- Mietvertrag in Kopie
- ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.
- eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
- Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Der Antrag muss enthalten:
- Aufstellung der anfallenden Kosten
- detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
- Auflistung der Eigenleistungen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
- ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
- Mietvertrag in Kopie
- ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.
Zum Beleg müssen eingereicht werden:
eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Was wird gefördert?
· Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden.
· Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
· Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Der Antrag muss enthalten:
Aufstellung der anfallenden Kosten
detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
Auflistung der Eigenleistungen
Kosten- und Finanzierungsplan
ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
Mietvertrag in Kopie
ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.
eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Was wird gefördert?
· Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden.
· Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
· Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Der Antrag muss enthalten:
Aufstellung der anfallenden Kosten
detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
Auflistung der Eigenleistungen
Kosten- und Finanzierungsplan
ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
Mietvertrag in Kopie
ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.
Antragseingang;
Prüfung der eingegangenen Anträge;
Einstellungszusage/ Absage an die Antragsteller*innen
Prüfung der eingegangenen Anträge;
Einstellungszusage/ Absage an die Antragsteller*innen
Dauer: 4 Wochen bis 8 Wochen
Kann je nach Verfahren variieren und in Einzelfällen auch länger dauern.
Kann je nach Verfahren variieren und in Einzelfällen auch länger dauern.
Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Bei unvollständigen Antragsunterlagen finden diese keine Berücksichtigung im Verfahren; Absichtliche Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und können ggfs. geahndet werden.
Kontakt für inhaltliche Fragen:
Julia-Maria Heindorf
Referentin für Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien
Telefon: +49 40 42824-419
E-Mail: julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.de
Kontakt für inhaltliche Fragen:
Julia-Maria Heindorf
Referentin für Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien
Telefon: +49 40 42824-419
E-Mail: julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.de
Bewerbung bei der Behörde für Kultur und Medien:
· Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.
· Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
· Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.
· Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.