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Atelierausbauförderung für Berufskünstler

Hamburg 02000000000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Atelierausbauförderung für Berufskünstler

Leistungsbezeichnung II

Atelierausbauförderung für Berufskünstler

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten.

Volltext

Wer wird gefördert?
Bewerbung bei der Behörde für Kultur und Medien:
·         Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. 
·         Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Zum Beleg müssen eingereicht werden:
- eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
- Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Der Antrag muss enthalten:
- Aufstellung der anfallenden Kosten
- detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
- Auflistung der Eigenleistungen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
- ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
- Mietvertrag in Kopie
- ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.

Voraussetzungen

Zum Beleg müssen eingereicht werden:
eine schriftliche Darstellung des künstlerischen Werdegangs
Portfolio künstlerischer Arbeiten in Reproduktion
Was wird gefördert?
·         Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden.
·         Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.
·         Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.
Der Antrag muss enthalten:
Aufstellung der anfallenden Kosten
detaillierte Beschreibung der Baumaßnahme (ggf. mit Plänen/Skizzen)
Auflistung der Eigenleistungen
Kosten- und Finanzierungsplan
ausgefülltes Formular "Antrag auf Zuwendung"
ausgefülltes Formular „Bau- und Kostenunterlage“ (unten bei "Downloads")
Mietvertrag in Kopie
ggf. Einverständniserklärung der Vermieter
Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular gestellt werden.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Antragseingang;
Prüfung der eingegangenen Anträge;
Einstellungszusage/ Absage an die Antragsteller*innen

Bearbeitungsdauer

Dauer: 4 Wochen bis 8 Wochen
Kann je nach Verfahren variieren und in Einzelfällen auch länger dauern.

Frist

Es ist notwendig, dass der Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird.

Hinweise

Bei unvollständigen Antragsunterlagen finden diese keine Berücksichtigung im Verfahren; Absichtliche Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und können ggfs. geahndet werden.
Kontakt für inhaltliche Fragen:
Julia-Maria Heindorf
Referentin für Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien
Telefon: +49 40 42824-419
E-Mail: julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.de

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

Bewerbung bei der Behörde für Kultur und Medien:
·         Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Atelierausbau von bildenden Berufskünstlerinnen und -künstlern, die in Hamburg leben und arbeiten. 
·         Nur ausgewiesene Berufskünstler werden gefördert.
Für das auszubauende Atelier muss ein Mietvertrag über mindestens fünf Jahre zukünftige Mietsicherheit nachgewiesen werden. Bei besonderen baulichen Maßnahmen ist eine Einverständniserklärung der Vermietung erforderlich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

K 21

Formulare

nicht vorhanden

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