Approbation als Arzt Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Landesprüfungsamt, Approbation Ärzte und Zahnärzte (Synonym), Approbation Ärzte und Zahnärzte (Synonym), Landesprüfungsamt für Heilberufe, Approbation Ärzte und Zahnärzte (Synonym), Berufserlaubnisse Ärzte und Zahnärzte (Synonym), Gleichwertigkeitsprüfungen (Synonym), Approbation als Ärztin bzw Arzt (Synonym), Approbation als Zahnärztin bzw Zahnarzt (Synonym), Berufserlaubnis als Ärztin bzw. Arzt (Synonym), Berufserlaubnis als Zahnärztin bzw. Zahnarzt (Synonym), Arzt Zulassung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
§ 3 Bundesärzteordnung (BÄO)
https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__3.html
§ 39 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__39.html
https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__3.html
§ 39 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__39.html
Wenn Sie in Deutschland den Beruf als Ärztin oder Arzt ausüben möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung.
Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung (Approbation oder Berufserlaubnis).Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und berechtigt Sie zur Führung der Bezeichnung Ärztin oder Arzt. Sie müssen die Erteilung einer Approbation bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren
- Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis)
- Ärztliche Bescheinigung, die zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate sein darf. (Ärztliche Bescheinigungen von Familienangehörigen und Lebenspartnern werden nicht anerkannt)
- Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (ist dem Antrag nur beizufügen, wenn die Approbation nicht vor oder zeitnah nach der Ärztlichen Prüfung beantragt wird.)
- Sie verfügen über einen erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland.
- Sie sind gesundheitlich und persönlich geeignet.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
- Sie beantragen die Approbation bei der zuständigen Stelle.
- Wenn Sie Ihren Abschluss in Deutschland erhalten haben, können Sie die Approbation online beantragen.
- Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland gemacht haben, beantragen Sie die Approbation schriftlich.
- Gegebenenfalls notwendigen Formulare finden Sie unter den weiterführenden Links.
- Die zuständige Stelle informiert Sie darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
- Nach positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Approbation und sendet Ihnen die Approbationsurkunde zu.
- Wer in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchte, benötigt eine gesonderte Berufsberechtigung (Approbation oder Berufserlaubnis).
- Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar
- Approbation berechtigt zur Führung der Bezeichnung Ärztin oder Arzt
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service