Bestandsanzeige Reptilienpass
Inhalt
Begriffe im Kontext
Artenschutz (Synonym), CITES (Synonym), Antrag-Vermarktungsgenehmigung (Synonym), Vorlagebescheinigung (Synonym), Beförderungsgenehmigung (Synonym), Bundesartenschutzverordnung (Synonym), Bestandsanzeige (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2020
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bundesartenschutzgesetz (BArtSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BJNR025810005.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BJNR025810005.html
Für bestimmte Reptilien benötigen Sie einen Reptilienpass. Hier erhalten Sie weitere Informationen
Für die Haltung von bestimmten Reptilienarten müssen Sie eine Fotodokumentation erstellen (Reptilienpass). Einen Formular-Vordruck finden Sie in der Rubrik "Links"
Sie halten eine der folgenden Reptilien:
- Maurische Landschildkröte (Testudo graeca),
- Breitrandschildkröte (Testudo marginata),
- Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni),
- Ägyptische Landschildkröte (Testudo kleinmannii),
- Strahlenschildkröte (Geochelone radiata),
- Nördliche Madagaskarboa (Acronthophis madagascariensis),
- Südliche Madagaskarboa (Constrictor occidentalis),
- Madagaskarhundskopfboa (Sanzinia madagascariensis)
- Sie laden den Formular-Vordruck herunter und füllen ihn eigenständig aus.
- Der Reptilienpass verbleibt beim betreffenden Tier und muss bei einem Wechsel der Halterin oder des Halters übergeben werden.
Die Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist meldepflichtig. Die notwendige Bestandsanzeige kann auf dieser Seite (ganz unten) heruntergeladen werden.
- Für die Haltung von bestimmten Reptilienarten müssen man eine Fotodokumentation erstellen (Reptilienpass)
- Formular-Vordruck unter "Links"