Baulasten, Abwasserbeseitigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Baulast (Synonym), Abwasserableitung-Baulasten (Synonym), Abwasserleitungen-Baulasten (Synonym), Grundleitungen-Baulasten (Synonym), gefangenes Grundstück (Synonym), Baulasten für die Abwasserbeseitigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.05.2023
Fachlich freigegeben durch
Kabisch, Nils-Kristof
- § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
- § 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
- § 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
Ist die abwassertechnische Erschließung eines Grundstücks nur über ein anderes Grundstück möglich, so muss die Erschließung mit einer Baulast gesichert werden.
Ein Grundstück darf nach § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO) nur bebaut werden, wenn es erschlossen oder die Erschließung durch eine Baulast gesichert ist. Bebaute Grundstücke sind unmittelbar (ohne Baulast) durch eine eigene unterirdische Leitung oder über ein anderes Grundstück (mit Baulast) durch eine eigene bzw. gemeinsame unterirdische Leitung an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.
Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/
Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/
Die Gebühren für die Eintragung einer Baulast sind aufwandsabhängig und betragen in der Regel zwischen 300 Euro und 1000 Euro (gemäß Baugebührenordnung).
Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/
Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung deutlich länger ausfallen.
Für allgemeine Baulasten (Zuwegung, Abstandsflächen, etc.) wenden Sie sich bitte an die Bauprüfabteilungen der Bezirke. Fällt die Baulast für die Abwasserbeseitigung mit einer Baulast für die Zuwegung zusammen, sind ebenfalls die Bauprüfabteilungen der Bezirke zuständig. Wird für Ihr Bauvorhaben ein konzentriertes Baugenehmigungsverfahren (nach § 62 Hamburgische Bauordnung) durchgeführt, so wird die Eintragung der Baulast im laufenden Baugenehmigungsverfahren veranlasst.
Ihr zuständiges Bezirksamt finden Sie unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11254942
Ihr zuständiges Bezirksamt finden Sie unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11254942
Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch erhoben werden.
Bei Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist ein Anschlussbeitrag zahlen. Neben den Anschlussbeiträgen kann zudem ein Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss gefordert werden.