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Baulasten, Abwasserbeseitigung

Hamburg 02000000000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Baulasten, Abwasserbeseitigung

Leistungsbezeichnung II

Eintragung von Baulasten für die Abwasserbeseitigung

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Baulast (Synonym), Abwasserableitung-Baulasten (Synonym), Abwasserleitungen-Baulasten (Synonym), Grundleitungen-Baulasten (Synonym), gefangenes Grundstück (Synonym), Baulasten für die Abwasserbeseitigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Kabisch, Nils-Kristof

Handlungsgrundlage

  • § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
  • § 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
  • § 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Teaser

Ist die abwassertechnische Erschließung eines Grundstücks nur über ein anderes Grundstück möglich, so muss die Erschließung mit einer Baulast gesichert werden.

Volltext

Ein Grundstück darf nach § 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO) nur bebaut werden, wenn es erschlossen oder die Erschließung durch eine Baulast gesichert ist. Bebaute Grundstücke sind unmittelbar (ohne Baulast) durch eine eigene unterirdische Leitung oder über ein anderes Grundstück (mit Baulast) durch eine eigene bzw. gemeinsame unterirdische Leitung an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/

Voraussetzungen

Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/

Kosten

Die Gebühren für die Eintragung einer Baulast sind aufwandsabhängig und betragen in der Regel zwischen 300 Euro und 1000 Euro (gemäß Baugebührenordnung).

Verfahrensablauf

Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter: https://www.hamburg.de/baulasten/

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung deutlich länger ausfallen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Für allgemeine Baulasten (Zuwegung, Abstandsflächen, etc.) wenden Sie sich bitte an die Bauprüfabteilungen der Bezirke. Fällt die Baulast für die Abwasserbeseitigung mit einer Baulast für die Zuwegung zusammen, sind ebenfalls die Bauprüfabteilungen der Bezirke zuständig. Wird für Ihr Bauvorhaben ein konzentriertes Baugenehmigungsverfahren (nach § 62 Hamburgische Bauordnung) durchgeführt, so wird die Eintragung der Baulast im laufenden Baugenehmigungsverfahren veranlasst.

Ihr zuständiges Bezirksamt finden Sie unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11254942

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch erhoben werden.

Kurztext

Bei Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist ein Anschlussbeitrag zahlen. Neben den Anschlussbeiträgen kann zudem ein Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss gefordert werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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