Arbeits- und Immissionsschutz auf Baustellen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Arbeitsschutz auf Baustellen (Synonym), Umweltschutz auf Baustellen (Synonym), Baustellen, Arbeits- und Umweltschutz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.12.2024
Fachlich freigegeben durch
ABH33-Gateway-Stellungnahmen
Im Rahmen des Arbeits- und Immissionsschutzes auf Baustellen in Hamburg sind verschiedene gesetzliche Regelungen relevant. Diese Vorschriften sorgen dafür, dass Bauprojekte sicher und umweltgerecht durchgeführt werden.
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005rahmen
Baustellenverordnung (BaustellV)
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005rahmen
Baustellenverordnung (BaustellV)
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
Die zuständige Stelle kümmert sich um den sicheren Betrieb von Baustellen.
Das umfasst:
Das umfasst:
- die Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle
- die Sicherheit von Passanten
- den Schutz vor Immissionen wie Baulärm und Staub
Die zuständige Stelle ist zuständig für den sicheren Betrieb von Baustellen und den Immissionsschutz.
Dazu zählen:
Nicht dazu zählen:
Dazu zählen:
- Kontrolle und Überwachung des Arbeitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen
- Kontrolle und Überwachung der Sicherheit von Passanten
- Kontrolle und Überwachung des Immissionsschutzes für Passanten, wie Baulärm und Staub
- Beratung und Information aller am Bau Beteiligten
Nicht dazu zählen:
- Baustellen mit Gefahrstoffen, wie Asbest oder Mineralfaserstoffen
- Belegung öffentlicher Flächen durch Baustellenmaterial oder Baustellenfahrzeuge
- Arbeiten an bundeseigenen Schienenwegen
- Beratung und Hinweise zu Bauarten, Baugenehmigungen oder ähnliches
Sie benötigen weder Anträge noch Genehmigungen, um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auch für Auskünfte oder eine Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen
Nutzen Sie die Informationen und Empfehlungen der zuständigen Stelle, um Ihr Bauvorhaben sicher und störungsfrei umzusetzen.
- Informieren Sie sich frühzeitig über die rechtlichen Grundlagen.
- Prüfen Sie, welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften Sie für Ihr Bauvorhaben einhalten müssen.
- Wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
- Bei den Links finden Sie ein Beratungsangebot, das Sie ebenfalls nutzen können.
- Die zuständige Stelle befasst sich mit Aspekten des Arbeitsschutzes auf Baustellen, Lärm-, Staub- und Lichtimmissionen von Baustellen.
- Sofern sich Ihr Anliegen mit Gefahrstoffen, wie Asbest oder Mineralfaserstoffen beschäftigt, wenden Sie sich bitte an das Amt für Arbeitsschutz.
- Wenn Sie sich über die Belegung von öffentlichen Flächen, wie Wege, Straßen oder Parkplätze, beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt und dort an das Fachamt Management öffentlicher Raum.
- Bei Arbeiten an bundeseigenen Bahnanlagen (DB und S-Bahn) wenden Sie sich bitte an das Eisenbahnbundesamt.
Der Rechtsbehelf richtet sich nach den Vorgaben des hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und kann zum Beispiel ein Widerspruch sein.
- Zuständigkeit für:
- Sicherer Betrieb von Baustellen und Immissionsschutz
- Kontrolle und Überwachung:
- Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Baustellen
- Sicherheit von Passanten
- Immissionsschutz für Passanten (z. B. Baulärm, Staub)
- Beratung und Information: Aller am Bau Beteiligten
- Nicht zuständig für:
- Baustellen mit Gefahrstoffen (z. B. Asbest, Mineralfaserstoffe)
- Belegung öffentlicher Flächen durch Baustellenmaterial oder -fahrzeuge
- Arbeiten an bundeseigenen Schienenwegen
- Beratung zu Bauarten, Baugenehmigungen oder Ähnlichem