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Arbeits- und Immissionsschutz auf Baustellen

Hamburg 02000000000000 Typ 7

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Arbeits- und Immissionsschutz auf Baustellen

Leistungsbezeichnung II

Bauarbeiterschutztelefon

Leistungstypisierung

Typ 7

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Im Rahmen des Arbeits- und Immissionsschutzes auf Baustellen in Hamburg sind verschiedene gesetzliche Regelungen relevant. Diese Vorschriften sorgen dafür, dass Bauprojekte sicher und umweltgerecht durchgeführt werden.

Hamburgische Bauordnung (HBauO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005rahmen

Baustellenverordnung (BaustellV)
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/

Teaser

Das Amt für Bauordnung und Hochbau kümmert sich um den sicheren Betrieb von Baustellen: 
  • Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle
  • Sicherheit der Passanten
  • Schutz vor Immissionen (zum Beispiel Baulärm und Staub)
  • Unterstützung der Polizei bei der Aufnahme von Arbeitsunfällen

Volltext

Unfälle, die auf Baustellen passieren, müssen Sie unverzüglich der Polizei melden. Dies ist wichtig, um schnelle Maßnahmen einzuleiten und die Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten.

Informieren Sie die zuständige Stelle, damit der Vorfall dokumentiert und bearbeitet werden kann. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und die Arbeitsumgebung sicherer zu machen.

Das Amt für Bauordnung und Hochbau ist grundsätzlich zuständig für den sicheren Betrieb von und den Immissionsschutz. Dazu zählen: 
  • Kontrolle und Überwachung des Arbeitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen
  • Kontrolle und Überwachung der Sicherheit von Passanten
  • Kontrolle und Überwachung des Immissionsschutzes für Passanten (zum Beispiel Baulärm und Staub)
  • Beratung und Information aller am Bau Beteiligten

Nicht dazu zählen:
  • Baustellen mit Gefahrstoffen wie Asbest oder Mineralfaserstoffen (Amt für Arbeitsschutz)
  • Belegung öffentlicher Flächen durch Baustellenmaterial oder -fahrzeuge (jeweiliges Bezirksamt, Fachamt Management des öffentlichen Raums (MöR))
  • Arbeiten an bundeseigenen Schienenwegen (Eisenbahnbundesamt)
  • Beratung und Hinweis zu Bauarten, Baugenehmigungen oder ähnliches

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Es hat sich ein Arbeitsunfall auf einer Baustelle ereignet oder es gibt Sicherheitsmängel.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie wenden sich direkt an die zuständige Stelle und melden den Arbeitsunfall oder die Sicherheitsmängel telefonisch.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Melden Sie einen Arbeitsunfall oder Sicherheitsmängel unverzüglich.

Hinweise

Sie erreichen die zuständige Stelle telefonisch von Montag bis Freitag von 10:00 - 14:00 Uhr unter 040-42840-3328 oder per E-Mail arbeitsschutzaufbaustellen@bsw.hamburg.de.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Unfälle auf Baustellen unverzüglich der Polizei melden
  • Zuständige Stelle informieren zur Dokumentation und Bearbeitung
  • Mithilfe zur Minimierung von Risiken und Sicherung der Arbeitsumgebung
  • Zuständigkeiten des Amts für Bauordnung und Hochbau:
    • Kontrolle und Überwachung des Arbeitsschutzes auf Baustellen
    • Kontrolle und Überwachung der Sicherheit von Passanten
    • Kontrolle und Überwachung des Immissionsschutzes für Passanten (z. B. Baulärm, Staub)
    • Beratung und Information aller am Bau Beteiligten
  • Nicht zuständig:
    • Baustellen mit Gefahrstoffen (Amt für Arbeitsschutz)
    • Belegung öffentlicher Flächen durch Baustellenmaterial oder -fahrzeuge (Bezirksamt, Fachamt MöR)
    • Arbeiten an bundeseigenen Schienenwegen (Eisenbahnbundesamt)
    • Beratung und Hinweise zu Bauarten, Baugenehmigungen oder Ähnlichem

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Formulare

nicht vorhanden

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