Gewerbsmäßiger Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis
Inhalt
Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
Begriffe im Kontext
Erlaubnis zum Handel mit Giften (Synonym), Erlaubnis zum Handel mit Gefahrenstoffen (Synonym), Giftschein, Ausstellung (Synonym), Gifthandelserlaubnis (Synonym), Gifthandel, Erlaubnis (Synonym), § 11 Chemikalienverbotsverordnung (Synonym), § 6 und 7 Chemikalienverbotsverordnung (Synonym), Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) (Synonym), Sachkundenachweis im Umgang mit Chemikalien (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 11 Chemikalienverbotsverordnung
Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit (ArbSchGebO)
Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit (ArbSchGebO)
Wenn Sie besonders gefährliche Stoffe oder Gemische an private Endverbraucher/ Endverbraucherinnen in Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
§ 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, welcher für Personen die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, notwendig ist. Dies ist für alle Personen wichtig, die bestimme Chemikalien an Erwerber oder Empfangspersonen abgeben. Unter Abgabe wird dabei sowohl die direkte Übergabe als auch der Versand verstanden. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Bitte unbedingt beachten: Die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV (Gifthandelserlaubnis) kann nur personengebunden erworben werden und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt werden.
eingeschränkte Sachkundeprüfung 80 EUR
umfassende Sachkundeprüfung 105 EUR
Zweitschrift Prüfungszeugnis 20 EUR
Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV 60-185 EUR
Erweiterung oder Änderung der Erlaubnis sowie Erteilung von Auflagen gem. § 6 ChemVerbotsV 60-180 EUR
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis 120-350 EUR
umfassende Sachkundeprüfung 105 EUR
Zweitschrift Prüfungszeugnis 20 EUR
Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV 60-185 EUR
Erweiterung oder Änderung der Erlaubnis sowie Erteilung von Auflagen gem. § 6 ChemVerbotsV 60-180 EUR
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis 120-350 EUR
Bevor ein Sachkundenachweis (Gifthandelserlaubnis) ausgestellt werden kann, muss eine Sachkundeprüfung abgelegt werden. Den Termin für die nächste Prüfung erhalten Sie auf Anfrage. Nähere Informationen dazu erteilt das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamtes Altona, Tel. +49 40 42811-6150, E-Mail: verbraucherschutz@altona.hamburg.de
Die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV (Gifthandelserlaubnis) kann nur personengebunden erworben werden und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service