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Gewerbsmäßiger Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis

Hamburg 99050046005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050046005000

Leistungsbezeichnung

Gewerbsmäßiger Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erlaubnis zum Handel mit Giften (Synonym), Erlaubnis zum Handel mit Gefahrenstoffen (Synonym), Giftschein, Ausstellung (Synonym), Gifthandelserlaubnis (Synonym), Gifthandel, Erlaubnis (Synonym), § 11 Chemikalienverbotsverordnung (Synonym), § 6 und 7 Chemikalienverbotsverordnung (Synonym), Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) (Synonym), Sachkundenachweis im Umgang mit Chemikalien (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 11 Chemikalienverbotsverordnung
Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit (ArbSchGebO)

Teaser

Wenn Sie besonders gefährliche Stoffe oder Gemische an private Endverbraucher/ Endverbraucherinnen in Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Volltext

§ 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, welcher für Personen die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, notwendig ist. Dies ist für alle Personen wichtig, die bestimme Chemikalien an Erwerber oder Empfangspersonen abgeben. Unter Abgabe wird dabei sowohl die direkte Übergabe als auch der Versand verstanden. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Bitte unbedingt beachten: Die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV (Gifthandelserlaubnis) kann nur personengebunden erworben werden und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über bestandene Sachkundeprüfung.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

eingeschränkte Sachkundeprüfung 80 EUR
umfassende Sachkundeprüfung 105 EUR 
Zweitschrift Prüfungszeugnis 20 EUR
Erlaubnis nach § 6 ChemVerbotsV 60-185 EUR
Erweiterung oder Änderung der Erlaubnis sowie Erteilung von Auflagen gem. § 6 ChemVerbotsV 60-180 EUR
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis 120-350 EUR

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bevor ein Sachkundenachweis (Gifthandelserlaubnis) ausgestellt werden kann, muss eine Sachkundeprüfung abgelegt werden. Den Termin für die nächste Prüfung erhalten Sie auf Anfrage. Nähere Informationen dazu erteilt das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamtes Altona, Tel. +49 40 42811-6150, E-Mail: verbraucherschutz@altona.hamburg.de


Die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV (Gifthandelserlaubnis) kann nur personengebunden erworben werden und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal