Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebs Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Reit- und Fahrbetriebe (Kutschfahrten), Genehmigung (Synonym), Kutsche (Synonym), Pferdedroschke (Synonym), Pferdefuhrwerk (Synonym), Kutschfahrt (Synonym), Kutschfahrten, Genehmigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
§ 11 Absatz 1 Nr. 8cTierschutzgesetz (TierSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html
Wenn Sie gewerblich regelmäßig Pferde für Reitzwecke oder als Kutschenfahrbetrieb bereithalten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Das gilt auch, wenn Sie als Reitverein regelmäßig Ihre Pferde gegen Bezahlung an Nichtmitglieder verleihen.
Machen Sie in Ihrem Antrag die folgenden Angaben:
Reichen Sie mit Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen ein:
- geplante Tätigkeiten
- Ort des Gewerbes (Geschäftsadresse)
- Inhaber des Betriebes (Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort)
- Angaben über die für die Tätigkeiten verantwortliche Person, sofern sie nicht mit dem jeweiligen Betriebsinhaber identisch ist (Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort)
- Arten und jeweiligen Stückzahlen der Tiere, die gehalten werden sollen
Reichen Sie mit Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen ein:
- Nachweise über die Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers
- Nachweise über die Sachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person
- Lageplan der Gebäude und Flächen mit Darstellung der Nutzung sowie Miet- oder Pachtvertrag beziehungsweise Eigentumserklärung
Es bestehen keine tierschutzrechtlichen Bedenken.
Die verantwortlichen Personen und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter besitzen die erforderliche Sachkunde
Sie beziehungsweise die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verfügen über die erforderlich persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit.
Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Einrichtungen sind zur artgerechten Haltung der Tiere geeignet.
Die verantwortlichen Personen und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter besitzen die erforderliche Sachkunde
Sie beziehungsweise die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verfügen über die erforderlich persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit.
Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Einrichtungen sind zur artgerechten Haltung der Tiere geeignet.
Sie reichen den Antrag auf Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebs mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid.
Holen Sie alle baurechtlich erforderlichen Genehmigungen für die Gebäude, die Sie nutzen möchten, beim zuständigen Bauamt ein, bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebs stellen.
Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Tiergattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Tiergattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
- Erlaubnis für gewerbsmäßigen Betrieb eines Reitstalls oder eines Kutschen- oder Planwagenfahrbetriebs (Reit- und Fahrbetrieb)
- Regelmäßige gewerbsmäßige Bereithaltung von Pferden zum Reiten oder für Kutschfahrten gegen Bezahlung
- Auch für Reitvereine, die ihre Pferde regelmäßig zum Ponyreiten oder für Ausritte an Nichtmitglieder entgeltlich verleihen
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service