Berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung Bestätigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fördermöglichkeiten Meisterausbildung (Synonym), Erzieher-BAföG (Synonym), Meister-BAföG (Synonym), Aufstiegsfortbildung (Synonym), Höhere Berufsbildung (Synonym), Fördermöglichkeiten (Synonym), Formblatt Z (Synonym), Unterstützungsmöglichkeiten (Synonym), Vorqualifikation (Synonym)
Fachlich freigegeben am
23.09.2024
Fachlich freigegeben durch
FP HWC Handwerkskammer
§ 9 Absatz 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
www.gesetze-im-internet.de/afbg/__9.html
www.gesetze-im-internet.de/afbg/__9.html
Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Um Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen, müssen Sie unter anderem Ihre Vorqualifikation (zum Beispiel abgeschlossene erste Berufsausbildung, Berufspraxis oder Bachelor-Abschluss) nachweisen.
Das zum Nachweis Ihrer Vorqualifikation nötige Dokument ist das “Formblatt Z”. Bei dem Formblatt Z handelt es sich um eine Anlage Ihres Antrages auf Aufstiegs-BAföG. Auf diesem Formblatt Z müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen der Aufstiegsfortbildung bereits erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können.
Für die Bestätigung zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das Aufstiegs-BAföG beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland unterschiedliche Stellen zuständig.
Das zum Nachweis Ihrer Vorqualifikation nötige Dokument ist das “Formblatt Z”. Bei dem Formblatt Z handelt es sich um eine Anlage Ihres Antrages auf Aufstiegs-BAföG. Auf diesem Formblatt Z müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen der Aufstiegsfortbildung bereits erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können.
Für die Bestätigung zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das Aufstiegs-BAföG beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland unterschiedliche Stellen zuständig.
- Nachweis über Ihren Ausbildungsabschluss und / oder weitere Nachweise, wie beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Zeugnisse
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Aber auch mit einem Bachelor-Abschluss oder einem abgebrochenen Studium können Sie unter Umständen die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Aufstiegsfortbildungsabschluss festgelegt.
- Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der zuständigen Stelle.
- Sie schicken das Formblatt Z Ihres Antrags auf Aufstiegs-BAföG zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
- Die zuständige Stelle schickt das ausgefüllte Formblatt Z postalisch an Sie zurück.
- Um berufliche Aufstiegsfortbildung durch Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen, muss Vorqualifikation nachgewiesen werden
- Zuständige Stelle muss auf sog. "Formblatt Z" bestätigen, dass fachliche Zulassungsvoraussetzungen der Aufstiegsfortbildung spätestens bis zur Prüfung erfüllt werden.
- Für die Bestätigung zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den angestrebten Abschluss abnimmt.