Ambulanter Pflegedienst Anmeldung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie einen Pflegedienst betreiben möchten, muss die Absicht der zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme mitgeteilt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Berufserlaubnis, Urkunde
- Nachweise über die berufliche Ausbildung
- Nachweise über den beruflichen Werdegang
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Wer einen Pflegedienst eröffnen möchte, hat ein zielgruppen orientiertes pflegerisches Konzept vorzulegen, bei Betreuung von Wohgemeinschaften die Anzahl und Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die geplante Anzahl der Mitarbeiter, Informationsmaterial des Pflegedient und die Qualifikationsnachweise der Unternehmensleitung sowie der Pflegedienstleitung.
Die Mitteilung muss folgende weitere Angaben und Unterlagen enthalten:
- den vorgesehenen Zeitpunkt der Betriebsaufnahme,
- die Namen und Anschriften des Pflegedienstes und des Betreibers,
- die pflegerische Konzeption des Pflegedienstes,
- den Namen, die berufliche Ausbildung und den Werdegang der Unternehmens- und Pflegedienstleitung sowie
- die Anzahl und Anschriften der vom Pflegedienst betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des § 2 Absatz 3.