Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung
Inhalt
Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung
Begriffe im Kontext
Alster (Synonym), motorisierte Boote (Synonym), Gewässerschutz (Synonym), Befahren der Alster (Synonym), Sportboote (Synonym), Überführungsfahrt - Alster (Synonym), Fahrerlaubnis auf der Alster (Synonym), Einzelfahrt - Alster (Synonym), Wasserlaternen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2020
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Verordnung zur Regelung der Benutzung der schiffbaren Alster durch maschinenangetriebene Fahrzeuge (Alsterschifffahrtsverordnung)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AlsterSchVHAV1P3/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AlsterSchVHAV1P3/part/X
Wenn Sie die Alster mit maschinenangetriebenen Fahrzeugen befahren möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie, wo und wie Sie die Erlaubnis beantragen können.
Das schiffbare Alsterrevier ist ein Sondernutzungsrevier, das dem wassersportlichen Freizeitvergnügen und der Erholung dienen soll. Der Schiffsverkehr bleibt deswegen überwiegend den Booten zum Segeln, Rudern und Paddeln vorbehalten. Für den Einsatz von Motoren als Antrieb benötigen Sie eine gesonderte Fahrerlaubnis. Sie müssen die gesonderte Fahrerlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt. Bestimmte Bereiche des schiffbaren Alsterrevieres dürfen auch mit der gesonderten Fahrerlaubnis nicht von Ihnen befahren werden. Dies ist nur mit einer weiteren, zusätzlichen Ausnahmegenehmigung zulässig. Auch diese Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die betreffenden Bereiche, in denen Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen, sind in der Karte der schiffbaren Gewässer im Alsterrevier gekennzeichnet (siehe Rubrik "Links").
- Unterlagen, die belegen, dass Ihr Boot die Voraussetzungen zum motorisierten Befahren der Alster erfüllt
- Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrzeuge nur den sich in Abhängigkeit zum Wasserstand als maximal möglich ergebenden Tiefgang haben. Die jeweils geltenden Werte werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht.
- Fahrzeuge, die für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen sind, Verzehr an Bord anbieten und Fahrten mit einer Dauer von mehr als einer Stunde durchführen, müssen mit fest eingebauten Toiletten, Handwaschbecken und einem für den Abwasseranfall der maximal zugelassenen Personenzahl dimensionierten und ständig an Bord funktionstüchtig vorgehaltenen Fäkalien- und Schmutzwassertank ausgerüstet sein.
- Die Fahrzeuge dürfen nur mit einem umweltfreundlichen Unterwasseranstrich ausgestattet sein.
- Die Maschinenleistung der Fahrzeuge, die nicht für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen oder für Schleppfahrten oder gewerbliche Arbeiten eingesetzt sind, darf 50 Kilowatt (kW) nicht übersteigen. Fahrzeugantriebe, die mit Öl-/Benzin-Kraftstoffgemisch mit Unterwasserauspuff betrieben werden, sind ab dem 1. Januar 2007 verboten. Die Beschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes sowie für Notfall-Einsätze privater Rettungsdienste.
- Sie beantragen die Fahrerlaubnis und verwenden dabei das dafür vorgesehene Antragsformular. In Ihrem Antrag geben Sie auch an, ob Sie eine Einzel- oder Überführungsfahrt vornehmen möchten oder mit einer sogenannten Jahreserlaubnis das Alsterrevier befahren möchten.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die Entscheidung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Sie müssen die Erlaubnis mindestens 2 Wochen vor dem Beginn des in Aussicht genommenen Fahrereignisses beantragen.
Wenn Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie diese ständig an Bord mitführen und bei Kontrollen vorzeigen.
- Erlaubnis zum Befahren der Alster mit motorisierten Booten beantragen
- Schiffbares Alsterrevier ist für Freizeit und Erholung vorgesehen
- Segeln, Rudern, Paddeln ist erlaubt
- Boote mit Motorenantrieb erfordern gesonderte Fahrerlaubnis, wird nur in Ausnahmefällen erteilt
- Für Bestimmte Bereiche gilt eine weitere Einschränkung der Befahrbarkeit, es ist eine weitere, zusätzliche Ausnahmegenehmigung erforderlich
- Antrag bei zuständiger Stelle