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Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung

Hamburg 99089015001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089015001000

Leistungsbezeichnung

Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Stellvertretungserlaubnis im Waffengewerbe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Waffengewerbe, Stellvertretererlaubnis (Synonym), Feuerwaffe (Synonym), Munition (Synonym), Schusswaffe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 12 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
§ 21 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
§ 21a Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie als Stellvertretung die Aufgaben eines Waffenherstellers oder -händlers beziehungsweise einer Waffenherstellerin oder -händlerin übernehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Wenn Sie als Stellvertretung die Verantwortung für die Aufgaben eines Waffenherstellers oder -händlers beziehungsweise einer Waffenherstellerin oder -händlerin übernehmen möchten, oder die Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle im Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsgewerbe übernehmen möchten, benötigen Sie eine besondere Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde am Standort des jeweiligen Betriebs einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) in Kopie
  • Gegebenenfalls: Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit 
  • Nachweis der Fachkunde
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Gegebenenfalls: Handelsregisterauszug
Wenn Sie einen Antrag für eine juristische Person stellen, wie zum Beispiel eine GmbH, KG oder OHG, müssen Sie die genannten Nachweise (außer Personalpapiere) sowohl für die juristische Person vorlegen, als auch für jede vertretungsberechtigte natürliche Person, wie zum Beispiel die Geschäftsführung

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Fachkunde

Kosten

25% der Rahmengebühr von 105 EUR - 1.375 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Erlaubnis und legen dabei die notwendigen Unterlagen vor. Der Antrag kann formlos erfolgen. Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach. 
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Monaten

Frist

Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen oder 1 Jahr lang nicht ausgeübt wird. Fristverlängerung aus besonderen Gründen möglich. 

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Stellvertretererlaubnis im Waffengewerbe
  • Übernahme von Verantwortung als Stellvertretung im Waffenherstellungs- oder -handelsgewerbe
  • Leitung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle im Waffenherstellungs- oder -handelsgewerbe
  • Erforderliche Erlaubnis: "Stellvertretungserlaubnis im Waffengewerbe"
  • Antragstellung bei zuständiger Behörde am Standort des jeweiligen Betriebs

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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