Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Waffengewerbe, Stellvertretererlaubnis (Synonym), Feuerwaffe (Synonym), Munition (Synonym), Schusswaffe (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 12 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
§ 21 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
§ 21a Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
§ 21 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21.html
§ 21a Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__21a.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Wenn Sie als Stellvertretung die Aufgaben eines Waffenherstellers oder -händlers beziehungsweise einer Waffenherstellerin oder -händlerin übernehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie als Stellvertretung die Verantwortung für die Aufgaben eines Waffenherstellers oder -händlers beziehungsweise einer Waffenherstellerin oder -händlerin übernehmen möchten, oder die Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle im Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsgewerbe übernehmen möchten, benötigen Sie eine besondere Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde am Standort des jeweiligen Betriebs einreichen.
- gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) in Kopie
- Gegebenenfalls: Aufenthaltserlaubnis mit Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Nachweis der Fachkunde
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Gegebenenfalls: Handelsregisterauszug
- Sie beantragen die Erlaubnis und legen dabei die notwendigen Unterlagen vor. Der Antrag kann formlos erfolgen. Sie können den Antrag per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen oder 1 Jahr lang nicht ausgeübt wird. Fristverlängerung aus besonderen Gründen möglich.
- Stellvertretererlaubnis im Waffengewerbe
- Übernahme von Verantwortung als Stellvertretung im Waffenherstellungs- oder -handelsgewerbe
- Leitung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle im Waffenherstellungs- oder -handelsgewerbe
- Erforderliche Erlaubnis: "Stellvertretungserlaubnis im Waffengewerbe"
- Antragstellung bei zuständiger Behörde am Standort des jeweiligen Betriebs