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Privathochschule Anerkennung

Hamburg 99061015016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061015016000

Leistungsbezeichnung

Privathochschule Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Staatliche Anerkennung einer Privathochschule

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Private Hochschulen, Anerkennung (Synonym), Hochschulgesetz, Anerkennung privater Hochschulen (Synonym), Anerkennung (Synonym), Hochschulen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hochschulen_Zwei

Handlungsgrundlage

Teaser

Sofern Sie eine Hochschule gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, ist dies die richtige Leistung für Sie.

Volltext

Sofern Sie eine Hochschule gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, stehen wir Ihnen bereits zu Beginn des Vorhabens als Ansprechpersonen zur Verfügung. Da das Verfahren sehr komplex sowie zeit- und kostenintensiv ist, bitten wir Sie um eine möglichst rechtzeitige Kontaktaufnahme, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen.
Kontakt: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de 

Erforderliche Unterlagen

Art und Anzahl der Unterlagen sind einzelfallabhängig (Gutachten Akkreditierungsagentur, Testat Wirtschaftsprüfer, Studien- und Prüfungsordnungen, etc.). Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch (Kontakt unter "Voraussetzungen").
 

Voraussetzungen

Wenn Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an das Postfach: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de.

Kosten

Gebühr: 5.000€ - 20.000€
5.000 - 20.000 EUR

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Circa. eineinhalb Jahre; ab Eingang des vollständigen Antrags ca. 6 Monate

Frist

k.A.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Staatliche Anerkennung einer Hochschule
  • Eine vorherige Beratung ist notwendig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal