Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung
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Begriffe im Kontext
Berufsakademien, Anerkennung (Synonym), Akademien, Anerkennung (Synonym), Berufsakademiegesetz, Anerkennung von Akademien (Synonym), Anerkennung (Synonym)
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Hochschulen_Zwei
§ 5 Hamburgisches Berufsakademiegesetz (HmbBAG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BerAkadGHAV3P5
§ 12-14 Hamburgisches Berufsakademiegesetz (HmbBAG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BerAkadGHAV2P12
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BerAkadGHAV3P5
§ 12-14 Hamburgisches Berufsakademiegesetz (HmbBAG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BerAkadGHAV2P12
Sofern Sie eine Berufsakademie gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, ist dies die richtige Leistung für Sie.
Sofern Sie eine Berufsakademie gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, stehen wir Ihnen bereits zu Beginn des Vorhabens als Ansprechpartner zur Verfügung. Da das Verfahren sehr komplex sowie zeit- und kostenintensiv ist, bitten wir Sie um eine möglichst rechtzeitige Kontaktaufnahmen, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen
Werden nach Rücksprache mit der BWFGB, Amt W, Referat W14 für das jeweilige Verfahren festgelegt.
Typischerweise vorzulegen sind:
Sowie studiengangspezifische Unterlagen (für jeden Studiengang separat):
Ggf. weitere Unterlagen, wie z.B.:
Typischerweise vorzulegen sind:
- Selbstdokumentation (Dargestellt werden müssen insb. Ziele, Konzept; Implementierung; Qualitätsmanagement)
- Grundordnung
- Berufungsordnung
- Businessplanung (für die ersten fünf Betriebsjahre; alle Investitions- und Betriebskosten müssen enthalten sein)
- Testat Wirtschaftsprüfer (Businessplanung muss rechnerisch richtig und in sich schlüssig sowie nach kaufmännischen Grundsätzen aufgestellt worden sein)
- Patronatserklärung
- Ggf. Mustervertrag Bürgschaft
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gesellschaftsvertrag
- Liste der Gesellschafter
- Muster-Kooperationsvereinbarung
- Liste der Kooperationsunternehmen
Sowie studiengangspezifische Unterlagen (für jeden Studiengang separat):
- Akkreditierungsurkunde
- Ggf. Akkreditierungsschreiben Auflagen
- Akkreditierungsbericht
- Studien- und Prüfungsordnung
- Zulassungsordnung
- Modulhandbuch
Ggf. weitere Unterlagen, wie z.B.:
- Marktanalyse
- Unternehmensportrait
- Beschreibung Räumlichkeiten
- Musterarbeitsvertrag
Um eine Berufsakademie zu gründen und diese staatlich anerkennen lassen zu können, müssen viele Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Da die Voraussetzungen jedoch auch durch den jeweiligen Einzelfall bestimmt werden, ist eine allgemeingültige Aufstellung der Voraussetzungen nicht möglich. Zu den Voraussetzungen kommen wir daher gern mit Ihnen ins Gespräch. Bitte wenden Sie sich dazu an: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de.
Für den Prozess der staatlichen Anerkennung sollten mindestens eineinhalb Jahre eingeplant werden. Insbesondere kostenpflichtige Dokumente sollten erst nach Rücksprache mit der Behörde erstellt werden.
Das Anerkennungsverfahren gliedert sich grundsätzlich in die folgenden Schritte:
Erstkontakt
Erarbeitung der Antragsunterlagen
Zwischenrückmeldung
Überarbeitung der Unterlagen
Antragstellung
Das Anerkennungsverfahren gliedert sich grundsätzlich in die folgenden Schritte:
Erstkontakt
- Sofern Ihr Vorhaben bereits hinreichend konkret ist, sollten Sie Kontakt zur Behörde aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren (Kontakt: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de). Zur besseren Terminvorbereitung sollten Sie im Vorfeld eine kurze und aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens an die Behörde übersende. Darin sollten die fachlichen Ziele und die ökonomischen Rahmendaten kurz dargestellt sein (ca. fünf Seiten).
Erarbeitung der Antragsunterlagen
- Nach dem Gesprächstermin werden die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeitet und der Behörde übersandt.
Zwischenrückmeldung
- Nach einer Prüfdauer von ca. drei Monaten erfolgt eine erste Rückmeldung seitens der Behörde zu den eingereichten Unterlagen.
Überarbeitung der Unterlagen
- Auf der Grundlage der Rückmeldung der Behörde müssen die Unterlagen ggf. überarbeitet werden. Zudem müssen die erforderlichen Dokumente/Nachweise von Wirtschaftsprüfern, Wissenschaftsrat, Akkreditierungsagentur und ggf. Rechtsanwälten eingeholt werden.
Antragstellung
- Die ggf. überarbeiteten Unterlagen werden gemeinsam mit den erforderlichen Dokumenten/Nachweisen sowie dem Antrag auf staatliche Anerkennung an die Behörde übersandt.
- Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie
- Rechtzeitige Kontaktaufnahme
- Beratungsgespräch zum weiteren Vorgehen