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Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung

Hamburg 99061026001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061026001000

Leistungsbezeichnung

Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erteilung einer staatlichen Anerkennung als Berufsakademie

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Berufsakademien, Anerkennung (Synonym), Akademien, Anerkennung (Synonym), Berufsakademiegesetz, Anerkennung von Akademien (Synonym), Anerkennung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Hochschulen_Zwei

Handlungsgrundlage

§ 5 Hamburgisches Berufsakademiegesetz (HmbBAG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BerAkadGHAV3P5

§ 12-14 Hamburgisches Berufsakademiegesetz (HmbBAG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BerAkadGHAV2P12

Teaser

Sofern Sie eine Berufsakademie gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, ist dies die richtige Leistung für Sie.

Volltext

Sofern Sie eine Berufsakademie gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, stehen wir Ihnen bereits zu Beginn des Vorhabens als Ansprechpartner zur Verfügung. Da das Verfahren sehr komplex sowie zeit- und kostenintensiv ist, bitten wir Sie um eine möglichst rechtzeitige Kontaktaufnahmen, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen

Erforderliche Unterlagen

Werden nach Rücksprache mit der BWFGB, Amt W, Referat W14 für das jeweilige Verfahren festgelegt.

Typischerweise vorzulegen sind:
 
  • Selbstdokumentation (Dargestellt werden müssen insb. Ziele, Konzept; Implementierung; Qualitätsmanagement)
  • Grundordnung
  • Berufungsordnung
  • Businessplanung (für die ersten fünf Betriebsjahre; alle Investitions- und Betriebskosten müssen enthalten sein)
  • Testat Wirtschaftsprüfer (Businessplanung muss rechnerisch richtig und in sich schlüssig sowie nach kaufmännischen Grundsätzen aufgestellt worden sein)
  • Patronatserklärung
  • Ggf. Mustervertrag Bürgschaft
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gesellschaftsvertrag
  • Liste der Gesellschafter
  • Muster-Kooperationsvereinbarung
  • Liste der Kooperationsunternehmen

Sowie studiengangspezifische Unterlagen (für jeden Studiengang separat):
  • Akkreditierungsurkunde
  • Ggf. Akkreditierungsschreiben Auflagen
  • Akkreditierungsbericht
  • Studien- und Prüfungsordnung
  • Zulassungsordnung
  • Modulhandbuch
 
Ggf. weitere Unterlagen, wie z.B.:
  • Marktanalyse
  • Unternehmensportrait
  • Beschreibung Räumlichkeiten
  • Musterarbeitsvertrag

Voraussetzungen

Um eine Berufsakademie zu gründen und diese staatlich anerkennen lassen zu können, müssen viele Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Da die Voraussetzungen jedoch auch durch den jeweiligen Einzelfall bestimmt werden, ist eine allgemeingültige Aufstellung der Voraussetzungen nicht möglich. Zu den Voraussetzungen kommen wir daher gern mit Ihnen ins Gespräch. Bitte wenden Sie sich dazu an: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de.

Kosten

Gebühr: 5.000€ - 20.000€
5.000 - 20.000 EUR

Verfahrensablauf

Für den Prozess der staatlichen Anerkennung sollten mindestens eineinhalb Jahre eingeplant werden. Insbesondere kostenpflichtige Dokumente sollten erst nach Rücksprache mit der Behörde erstellt werden.
Das Anerkennungsverfahren gliedert sich grundsätzlich in die folgenden Schritte:

Erstkontakt
  • Sofern Ihr Vorhaben bereits hinreichend konkret ist, sollten Sie Kontakt zur Behörde aufnehmen und einen Gesprächstermin vereinbaren (Kontakt: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de). Zur besseren Terminvorbereitung sollten Sie im Vorfeld eine kurze und aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens an die Behörde übersende. Darin sollten die fachlichen Ziele und die ökonomischen Rahmendaten kurz dargestellt sein (ca. fünf Seiten).
 
Erarbeitung der Antragsunterlagen
  • Nach dem Gesprächstermin werden die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeitet und der Behörde übersandt.
 
Zwischenrückmeldung
  • Nach einer Prüfdauer von ca. drei Monaten erfolgt eine erste Rückmeldung seitens der Behörde zu den eingereichten Unterlagen.
 
Überarbeitung der Unterlagen
  • Auf der Grundlage der Rückmeldung der Behörde müssen die Unterlagen ggf. überarbeitet werden. Zudem müssen die erforderlichen Dokumente/Nachweise von Wirtschaftsprüfern, Wissenschaftsrat, Akkreditierungsagentur und ggf. Rechtsanwälten eingeholt werden.
 
Antragstellung
  • Die ggf. überarbeiteten Unterlagen werden gemeinsam mit den erforderlichen Dokumenten/Nachweisen sowie dem Antrag auf staatliche Anerkennung an die Behörde übersandt.

Bearbeitungsdauer

Circa eineinhalb Jahre; ab Eingang des vollständigen Antrags ca. 6 Monate.

Frist

k.A.

Hinweise

Keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie
  • Rechtzeitige Kontaktaufnahme
  • Beratungsgespräch zum weiteren Vorgehen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Formulare

nicht vorhanden

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