Bewachungsgewerbe Erlaubnis
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Begriffe im Kontext
Fluggastkontrollegewerbe, Erlaubnis (Synonym), Geldtransportgewerbe, Erlaubnis (Synonym), Werttransportgewerbe, Erlaubnis (Synonym), Kaufhausdetektivgewerbe, Erlaubnis (Synonym), Personenschützergewerbe, Erlaubnis (Synonym), Leibwächtergewerbe, Erlaubnis (Synonym), Bodyguard-Gewerbe, Erlaubnis (Synonym), Türstehergewerbe, Erlaubnis (Synonym), Warenhausdetektivegewerbe, Erlaubnis (Synonym), Sicherheitsdienst (Synonym), § 34a Bewachungsgewerbe (Synonym), Security (Synonym), Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe (Synonym), Bewacherregister (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 34a Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete sind.
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung,
- Bescheinigung in Steuersachen, ggf. Handelsregisterauszug
- Sachkundenachweis der Handelskammer
- Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung.
Sie haben die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit.
Nachweis
Nachweis
- Ihrer persönlichen Sachkunde und
- einer Haftpflichtversicherung nach § 15 Bewachungsverordnung (BewachV)
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z.B. Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben.
Bewachungspersonal
Für die Durchführung bestimmter Überwachungsaufgaben (z.B. bestimmte Kontrollgänge, Überwachung von Diskotheken, Schutz vor Ladendieben) ist zusätzlich eine Sachkundeprüfung (HK) erforderlich. Für andere Tätigkeiten ist lediglich ein Unterrichtungsnachweis (HK) notwendig.
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Der Beginn der Bewachungsgewerbetätigkeit ist gemäß § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen (Gewerbe-Anmeldung).
Meldung der Wachperson
Gemäß § 16 Absatz 2 Bewachungsverordnung hat ein Bewachungsunternehmer die Wachperson, die er beschäftigen will, zuvor der zuständigen Behörde (in Hamburg: Bezirksamt) zu melden. Die zuständige Behörde überprüft die bewachungsrechtliche Zuverlässigkeit der Person. Die gemeldete Person darf erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung und Freigabe durch die zuständige Behörde mit Wachaufgaben betraut werden.
Die Meldung mit dem Zuverlässigkeitsüberprüfungsverfahren ist gebührenpflichtig
Bewachungspersonal
Für die Durchführung bestimmter Überwachungsaufgaben (z.B. bestimmte Kontrollgänge, Überwachung von Diskotheken, Schutz vor Ladendieben) ist zusätzlich eine Sachkundeprüfung (HK) erforderlich. Für andere Tätigkeiten ist lediglich ein Unterrichtungsnachweis (HK) notwendig.
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Der Beginn der Bewachungsgewerbetätigkeit ist gemäß § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen (Gewerbe-Anmeldung).
Meldung der Wachperson
Gemäß § 16 Absatz 2 Bewachungsverordnung hat ein Bewachungsunternehmer die Wachperson, die er beschäftigen will, zuvor der zuständigen Behörde (in Hamburg: Bezirksamt) zu melden. Die zuständige Behörde überprüft die bewachungsrechtliche Zuverlässigkeit der Person. Die gemeldete Person darf erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung und Freigabe durch die zuständige Behörde mit Wachaufgaben betraut werden.
Die Meldung mit dem Zuverlässigkeitsüberprüfungsverfahren ist gebührenpflichtig
Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:
- herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
- Veranstaltungsdienst
- Fluggastkontrolle
- Durchführung von Geld- und Werttransporten
- Personenschutz
- Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerk
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service