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Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Hamburg 99058017060000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058017060000

Leistungsbezeichnung

Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Eintragung

Leistungsbezeichnung II

Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Handwerksähnliches Gewerbe, Eintragung (Synonym), Zulassungsfreies Handwerk, Eintragung (Synonym), Gewerbe (Synonym), Hochbau (Synonym), Sticker (Synonym), Fleischer (Synonym), Appreteure (Synonym), Asphaltierer (Synonym), Ausbeiner (Synonym), Ausstattungsmaler (Synonym), Bestatter (Synonym), Betrieb (Synonym), Änderungsschneider (Synonym), Baufertigteilen (Synonym), Bautentrocknungsgewerbe (Synonym), Betonbohrer (Synonym), Bodenleger (Synonym), Bogenmacher (Synonym), Brauer (Synonym), Bügelanstalten (Synonym), Bürstenmacher (Synonym), Cembalobauer (Synonym), Daubenhauer (Synonym), Dekateure (Synonym), Dekorationsnäher (Synonym), Dekorationszwecke (Synonym), Drucker (Synonym), Edelsteingraveure (Synonym), Edelsteinschleifer (Synonym), Einbau (Synonym), Eisenflechter (Synonym), Fahrzeugverwerter (Synonym), Feinoptiker (Synonym), Feintäschner (Synonym), Flechtwerkgestalter (Synonym), Fleckteppichhersteller (Synonym), Fleischzerleger (Synonym), Flexografen (Synonym), Fotografen (Synonym), Fuger (Synonym), Galvaniseure (Synonym), Gebäudereiniger (Synonym), Geigenbauer (Synonym), Gerber (Synonym), Getränkeleitungsreiniger (Synonym), Glasmaler (Synonym), Goldschmiede (Synonym), Graveure (Synonym), Handdrucker (Synonym), Handschuhmacher (Synonym), handwerksähnlich (Synonym), Handzuginstrumentenmacher (Synonym), Herstellung (Synonym), Holzbildhauer (Synonym), Holzblasinstrumentenmacher (Synonym), Holzblockmacher (Synonym), Holzreifenmacher (Synonym), Holzschindelmacher (Synonym), Holzschuhmacher (Synonym), Innerei (Synonym), Kabelverleger (Synonym), Kanalreiniger (Synonym), Keramiker (Synonym), Klavierbauer (Synonym), Klavierstimmer (Synonym), Klöppler (Synonym), Korbgestalter (Synonym), Kosmetiker (Synonym), Kunststopfer (Synonym), Kürschner (Synonym), Kuttler (Synonym), Lampenschirmhersteller (Synonym), Mälzer (Synonym), Maskenbildner (Synonym), Maßschneider (Synonym), Metallbildner (Synonym), Metallblasinstrumentenmacher (Synonym), Metallgießer (Synonym), Metallpolierer (Synonym), Metallsägen (Synonym), Metallschleifer (Synonym), Modellbauer (Synonym), Modisten (Synonym), Muldenhauer (Synonym), Müller (Synonym), Pinselmacher (Synonym), Plisseebrenner (Synonym), Porzellanmaler (Synonym), Posamentierer (Synonym), Rammgewerbe (Synonym), Requisiteure (Synonym), Rohrreiniger (Synonym), Sattler (Synonym), Schärfer (Synonym), Schirmmacher (Synonym), Schlagzeugmacher (Synonym), Schneidwerkzeugmechaniker (Synonym), Schnellreiniger (Synonym), Schuhmacher (Synonym), Segelmacher (Synonym), Siebdrucker (Synonym), Silberschmiede (Synonym), Sonderanfertigung (Synonym), Speiseeishersteller (Synonym), Steindrucker (Synonym), Stoffmaler (Synonym), Stricker (Synonym), Tankschutzbetriebe (Synonym), Teppichreiniger (Synonym), Textil (Synonym), Textilgestalter (Synonym), Textilreiniger (Synonym), Theaterkostümnäher (Synonym), Theatermaler (Synonym), Theaterplastiker (Synonym), Uhrmacher (Synonym), Vergolder (Synonym), Wachszieher (Synonym), Weber (Synonym), Weinküfer (Synonym), Zupfinstrumentenmacher (Synonym), Anschlussarbeiten (Synonym), Betonschneider (Synonym), Drahtgestellen (Synonym), Holz- und Bautenschützer (Synonym), Holz-Leitermacher (Synonym), Schuhreparaturen (Synonym), zulassungsfreie (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

21.12.2021

Fachlich freigegeben durch

HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: § 18 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html

Bezeichnung: § 19 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__19.html

Bezeichnung: § 20 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__20.html

Bezeichnung: Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

Bezeichnung: Anlage D der Handwerksordnung (Datenschutz)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_d.html

Teaser

Sie könnten den Wunsch haben, den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe aufzunehmen. In diesem Fall, müssen Sie dies unverzüglich der für den Betriebsort zuständigen Handwerkskammer unverzüglich anzeigen.

Volltext

Für die Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen – je nach Handwerkskammer – als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.
Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) aufgeführt ist.
Nach Anzeige des handwerksähnlichen Gewerbes stellt Ihnen die Handwerkskammer Hamburg eine Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes (Gewerbekarte) aus. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
  • Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten (bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit)
  • aktueller Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag (bei juristischen Personen)
  • Eingetragene Unternehmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (zum Beispiel GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung ein.
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen gemäß § 20 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)

Voraussetzungen

  • Handwerksmäßige Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gemäß Anlage B zur Handwerksordnung (HwO).
  • Für die Anmeldung benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis oder Meistertitel.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hamburg.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen bei der Handwerkskammer Hamburg den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
  • Es besteht die Möglichkeit, das Verfahren über eine Einheitliche Stelle wie zum Beispiel den für den Betriebsort zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln.
  • Nach Prüfung durch die Handwerkskammer erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
  • Über die Eintragung stellt Ihnen die Handwerkskammer eine Bestätigung (Gewerbekarte) aus.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert maximal 3 Monate nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen (vergleiche § 10 Absatz 1 Handwerksordnung).

Frist

Anzeige der Gewerbetätigkeit: unverzüglich bei Beginn der Tätigkeit

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Für die Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen – je nach Handwerkskammer – als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.
    Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) aufgeführt ist.
    Nach Anzeige des handwerksähnlichen Gewerbes stellt Ihnen die Handwerkskammer Hamburg eine Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes (Gewerbekarte) aus. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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