Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Abfalltransporterlaubnis

Hamburg 02000000000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Abfalltransporterlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Abfalltransporterlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gefährlicher Abfall, Transportgenehmigung (Synonym), Sondermüll, Transportgenehmigung (Synonym), Transportgenehmigung für die Entsorgung gefährlicher Abfälle (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

Abfall

Handlungsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen 
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/index.html
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/index.html

Teaser

Zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Wenn Sie gefährliche Abfälle gewerblich befördern oder sammeln möchten, benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis. Diese Erlaubnis stellt sicher, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und verantwortungsvoll mit den Abfällen umgehen.

Wenn Sie ungefährliche Abfälle transportieren oder sammeln möchten, benötigen Sie in der Regel keine Erlaubnis. Diese Tätigkeiten müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Für das Erlaubnisverfahren benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung,
  • Aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen),
  • Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde,
  • Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Verwendungszwecks "Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG",
  • Fachkundenachweise, zum Beispiel: einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit gefährlichen Abfällen.
Sie können Ihre Fachkenntnisse im Bereich der Abfallentsorgung, beispielsweise durch einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen, nachweisen.
 

Kosten

Gebühr: 50€ - 1.000€
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren beträgt je nach Aufwand 50,00 EUR - 1.000,00 EUR.

Verfahrensablauf

Sie reichen Sie den Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Wenn etwas fehlt, werden Sie darüber informiert und haben Zeit, die fehlenden Dokumente nachzureichen.
Die zuständige Stelle überprüft die Voraussetzungen (zum Beispiel anhand der Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und dem Führungszeugnis) und Ihre Fachkunde.
Falls die zuständige Stelle Rückfragen hat oder weitere Unterlagen benötigt, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten die Erlaubnis. Diese kann mit Auflagen verbunden sein, die Sie einhalten müssen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den eingereichten Unterlagen im Einzelfall ab.

Frist

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie gefährliche Abfälle transportieren dürfen.

Hinweise

Nach Erhalt der Erlaubnis sind Sie verpflichtet, alle relevanten Vorschriften einzuhalten.
Falls sich Änderungen an Ihrem Unternehmen oder Ihrer Tätigkeit ergeben, müssen Sie diese der Behörde unverzüglich mitteilen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erlaubnis für die Beförderung von gefährlichen Abfällen
  • § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
  • für andere (ungefährliche) Abfälle ist Erlaubnis sondern eine Anzeige erforderlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal