Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

Hamburg 99050042169000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050042169000

Leistungsbezeichnung

Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

Leistungsbezeichnung II

Wanderlager anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anzeige eines Wanderlagers (Synonym), Verkaufsveranstaltung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 56a Gewerbeordnung (GewO)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext


 
 

Erforderliche Unterlagen

Die formlose Anzeige muss beinhalten:
  • Kopie der Reisegewerbekarte
  • Angaben zu  Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Den Namen des Veranstalters und der Person, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden sowie Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen
  • Den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (möglichst mit Kopie der öffentlichen Bekanntmachung in den Medien).
Die Anzeige ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Bei elektronischer Anzeige entfällt die zweite Ausfertigung.

Voraussetzungen

Gültige Erlaubnis - Reisegewerbekarte

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Keine, da nur anzeigepflichtig.

Frist

Bei öffentlicher Ankündigung muss die Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden, der Name des Vertreters ist der Behörde in der Anzeige mitzuteilen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei einem Wanderlager handelt es sich um Verkaufsveranstaltungen, bei denen der Gewerbetreibende außerhalb seiner regulären gewerblichen Betriebsstätte oder ohne eine solche zu haben, aus einer vorübergehend festen Vertriebsstätte heraus (wie z.B. bei einer Kaffeefahrt eine angemietete Gaststätte oder Veranstaltungsraum) Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbietet oder Bestellungen annimmt.

Wird das Wanderlager/die Verkaufsveranstaltung hierbei öffentlich z.B. in Zeitungen, auf Plakaten, im Internet oder anderen Medien angekündigt oder beworben, muss die Anzeige durch den Veranstalter bei dem für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zwei Wochen im Voraus gestellt werden.
 

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal