Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anzeige eines Wanderlagers (Synonym), Verkaufsveranstaltung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die formlose Anzeige muss beinhalten:
Bei elektronischer Anzeige entfällt die zweite Ausfertigung.
- Kopie der Reisegewerbekarte
- Angaben zu Ort und Zeit der Veranstaltung
- Den Namen des Veranstalters und der Person, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden sowie Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen
- Den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (möglichst mit Kopie der öffentlichen Bekanntmachung in den Medien).
Bei elektronischer Anzeige entfällt die zweite Ausfertigung.
Bei öffentlicher Ankündigung muss die Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden, der Name des Vertreters ist der Behörde in der Anzeige mitzuteilen.
Bei einem Wanderlager handelt es sich um Verkaufsveranstaltungen, bei denen der Gewerbetreibende außerhalb seiner regulären gewerblichen Betriebsstätte oder ohne eine solche zu haben, aus einer vorübergehend festen Vertriebsstätte heraus (wie z.B. bei einer Kaffeefahrt eine angemietete Gaststätte oder Veranstaltungsraum) Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbietet oder Bestellungen annimmt.
Wird das Wanderlager/die Verkaufsveranstaltung hierbei öffentlich z.B. in Zeitungen, auf Plakaten, im Internet oder anderen Medien angekündigt oder beworben, muss die Anzeige durch den Veranstalter bei dem für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zwei Wochen im Voraus gestellt werden.
Wird das Wanderlager/die Verkaufsveranstaltung hierbei öffentlich z.B. in Zeitungen, auf Plakaten, im Internet oder anderen Medien angekündigt oder beworben, muss die Anzeige durch den Veranstalter bei dem für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zwei Wochen im Voraus gestellt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service