Architektenliste Eintragung
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Begriffe im Kontext
Auswärtige Architekten, Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Siehe Link: Information zum Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner nach § 9 Absatz 2 HmbArchtG
Das erstmalige Erbringens von Leistungen als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner durch nicht in Hamburg ansässige und nicht in die Architekten- oder Stadtplanerliste eines anderen Bundeslandes eingetragene Personen muss angezeigt werden.