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Ersatzbescheinigung, Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts (Kirchenaustritt)

Hamburg 99073001022000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99073001022000

Leistungsbezeichnung

Ersatzbescheinigung, Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts (Kirchenaustritt)

Leistungsbezeichnung II

Kirchenaustritt Ersatzbescheinigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Gesetz über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts (RelGemAustrG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RelGemAustrGHArahmen
Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStGHAV2P2/part/X

Teaser

Sie können eine Ersatzbescheinigung über Ihren Kirchenaustritt beantragen.

Volltext

Wenn Sie die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt verloren haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  •  Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits aus der Kirche ausgetreten.

Kosten

10,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ersatzbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle und legen die notwendigen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten die Ersatzbescheinigung.

Bearbeitungsdauer

10 Minuten

Frist

Die Aufbewahrungsfrist der Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt beträgt 30 Jahre. Über bereits länger zurückliegende Vorgänge kann gegebenenfalls keine Bescheinigung erteilt werden.

Hinweise

Wenn Sie vor dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich in Hamburg an das Standesamt in dem Bezirk, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts Ihren Wohnsitz hatten. 
Wenn Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich in Hamburg an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.

Wenn Sie nicht mehr wissen, wo und wann Ihr Austritt erfolgt ist, können Sie sich in Hamburg an folgende Institutionen wenden und Registernummer sowie Datum und Ort Ihres Kirchenaustritts in Erfahrung bringen:
  • Für ehemalige evangelische Kirchenangehörige: Meldewesen Kirchenkreis Hamburg-Ost , Tel.: +49 40 519000-240.
  • Für ehemalige katholische Kirchenangehörige: Katholisches Kirchenamt, Tel.: +49 40 24877-100.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Wer die Bescheinigung über einen Kirchenaustritt verloren hat,  kann eine Ersatzbescheinigung beantragen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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