Ersatzbescheinigung, Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts (Kirchenaustritt)
Inhalt
Ersatzbescheinigung, Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts (Kirchenaustritt)
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
13.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Gesetz über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts (RelGemAustrG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RelGemAustrGHArahmen
Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStGHAV2P2/part/X
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RelGemAustrGHArahmen
Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStGHAV2P2/part/X
Wenn Sie die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt verloren haben, können Sie eine Ersatzbescheinigung beantragen.
- Sie beantragen die Ersatzbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Ersatzbescheinigung.
Die Aufbewahrungsfrist der Kirchenaustrittserklärung beim Standesamt beträgt 30 Jahre. Über bereits länger zurückliegende Vorgänge kann gegebenenfalls keine Bescheinigung erteilt werden.
Wenn Sie vor dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich in Hamburg an das Standesamt in dem Bezirk, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Austritts Ihren Wohnsitz hatten.
Wenn Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich in Hamburg an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.
Wenn Sie nicht mehr wissen, wo und wann Ihr Austritt erfolgt ist, können Sie sich in Hamburg an folgende Institutionen wenden und Registernummer sowie Datum und Ort Ihres Kirchenaustritts in Erfahrung bringen:
Wenn Sie nach dem 1. März 2024 aus der Kirche ausgetreten sind, wenden Sie sich in Hamburg an die Hamburg Service Standorte Altona, Barmbek-Uhlenhorst, City oder Harburg.
Wenn Sie nicht mehr wissen, wo und wann Ihr Austritt erfolgt ist, können Sie sich in Hamburg an folgende Institutionen wenden und Registernummer sowie Datum und Ort Ihres Kirchenaustritts in Erfahrung bringen:
- Für ehemalige evangelische Kirchenangehörige: Meldewesen Kirchenkreis Hamburg-Ost , Tel.: +49 40 519000-240.
- Für ehemalige katholische Kirchenangehörige: Katholisches Kirchenamt, Tel.: +49 40 24877-100.
- Wer die Bescheinigung über einen Kirchenaustritt verloren hat, kann eine Ersatzbescheinigung beantragen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service