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Behördliche Datenschutzbeauftragte der BSW

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Behördliche Datenschutzbeauftragte der BSW

Leistungsbezeichnung II

Behördliche Datenschutzbeauftragte der BSW

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

behDSB (Synonym), Datenschutz BSW (Synonym), Datenschutzbeauftragter BSW (Synonym), Behördlicher Datenschutzbeauftragter BSW (Synonym), Datenschutz Hamburg (Synonym), Datenschutzbeauftragte Hamburg (Synonym), Datenschutzbeauftragter (Synonym), Datenschutzerklärung der BSW (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Information zu den Behördlichen Datenschutzbeauftragten, hier der BSW.

Volltext

Datenschutzbeauftragte haben die Verantwortlichen, die Auftragsverarbeiter, die Beschäftigten und deren Personalvertretungen in der Ausführung der DSGVO sowie anderer Datenschutzvorschriften zu unterstützen.

Einzelheiten zu den allgemeinen Aufgaben der Datenschutzbeauftragten und zu etwaigen Einschränkungen sind der "Leitlinie für Datenschutzbeauftragte" vom 15. Mai 2018 zu entnehmen.

Datenschutzbeauftragte sind befugt, stichprobenartige Überprüfungen der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften vorzunehmen und Hinweisen auf Verstöße nachzugehen sowie auf deren Beseitigung hinzuarbeiten.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Betroffene Personen können sich jederzeit unmittelbar an die gemeinsame Datenschutzbeauftragte von BUE BSW und LGV unter den Funktionspostfächern Datenschutz@bsw.hamburg.de zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der DSGVO im Zusammenhang stehenden Fragen wenden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 27. April 2016

Kurztext

Die Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verbleibt unabhängig von der Beratung durch Datenschutzbeauftragte bei der/den Verantwortlichen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Formulare

nicht vorhanden

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