Befähigungszeugnis Ausstellung für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Inhalt
Begriffe im Kontext
Versammlungsstättenverordnung, Befähigungszeugnis für Fachpersonal (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.05.2025
Fachlich freigegeben durch
FW-F04-Geschäftszimmer
§ 39 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VSt%C3%A4ttVHAV2P39
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VSt%C3%A4ttVHAV2P39
Um Ihre Eignung als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik nachzuweisen, können Sie ein Befähigungszeugnis beantragen.
Um als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik Ihre sicherheitstechnischen Kenntnisse nachzuweisen, können Sie die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses beantragen. In einigen Fällen müssen Sie zwingend ein Befähigungszeugnis beantragen.
Wenn Sie geprüfte Meisterin oder geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik sind und als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig sein möchten, benötigen Sie nicht zwingend ein Befähigungszeugnis. Ihre Ausbildung befähigt Sie dazu, als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig zu sein. Wenn Sie die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses trotzdem wünschen, können Sie eines beantragen.
Wenn Sie
Wenn Sie geprüfte Meisterin oder geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik sind und als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig sein möchten, benötigen Sie nicht zwingend ein Befähigungszeugnis. Ihre Ausbildung befähigt Sie dazu, als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig zu sein. Wenn Sie die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses trotzdem wünschen, können Sie eines beantragen.
Wenn Sie
- ein Hochschulstudium mit der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik abgeschlossen haben oder
- als technische Bühnen- und Studiofachkraft ohne Meister-Abschluss arbeiten
Unterlagen, die Ihre Qualifikation belegen (zum Beispiel Abschlusszeugnis, Arbeitszeugnisse)
- Sie sind geprüfter Meister oder geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik.
- Sie haben ein Hochschulstudium der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik abgeschlossen und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen Studios oder Mehrzweckhallen.
- Sie sind technische Bühnen- und Studiofachkraft mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie das schriftliche Befähigungszeugnis.
- Um als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik sicherheitstechnische Kenntnisse nachzuweisen, benötigt man ein Befähigungszeugnis
- Es gibt Personengruppen, die ein Befähigungszeugnis beantragen müssen (abgeschlossenes Hochschulstudium mit der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik oder technische Bühnen- und Studiofachkräfte ohne Meister-Abschluss)
- Es gibt Personengruppen, die ein Befähigungszeugnis beantragen können (geprüfte Meisterin oder geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik)