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Befähigungszeugnis Ausstellung für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik

Hamburg 02000000000000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Befähigungszeugnis Ausstellung für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik

Leistungsbezeichnung II

Befähigungszeugnis für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Versammlungsstättenverordnung, Befähigungszeugnis für Fachpersonal (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.05.2025

Fachlich freigegeben durch

FW-F04-Geschäftszimmer

Handlungsgrundlage

§ 39 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VSt%C3%A4ttVHAV2P39

Teaser

Um Ihre Eignung als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik nachzuweisen, können Sie ein Befähigungszeugnis beantragen.

Volltext

Um als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik Ihre sicherheitstechnischen Kenntnisse nachzuweisen, können Sie die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses beantragen. In einigen Fällen müssen Sie zwingend ein Befähigungszeugnis beantragen.

Wenn Sie geprüfte Meisterin oder geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik sind und als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig sein möchten, benötigen Sie nicht zwingend ein Befähigungszeugnis. Ihre Ausbildung befähigt Sie dazu, als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig zu sein. Wenn Sie die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses trotzdem wünschen, können Sie eines beantragen.
Wenn Sie
  • ein Hochschulstudium mit der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik abgeschlossen haben oder
  • als technische Bühnen- und Studiofachkraft ohne Meister-Abschluss arbeiten
und als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik tätig sein möchten, benötigen Sie zwingend ein Befähigungszeugnis, um Ihre Qualifikation nachzuweisen. Sie müssen das Befähigungszeugnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die Ihre Qualifikation belegen (zum Beispiel Abschlusszeugnis, Arbeitszeugnisse)

Voraussetzungen

  • Sie sind geprüfter Meister oder geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik.
  • Sie haben ein Hochschulstudium der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik abgeschlossen und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen Studios oder Mehrzweckhallen.
  • Sie sind technische Bühnen- und Studiofachkraft mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. 
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie das schriftliche Befähigungszeugnis.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Um als verantwortliche Person für Veranstaltungstechnik sicherheitstechnische Kenntnisse nachzuweisen, benötigt man ein Befähigungszeugnis
  • Es gibt Personengruppen, die ein Befähigungszeugnis beantragen müssen (abgeschlossenes Hochschulstudium mit der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik oder technische Bühnen- und Studiofachkräfte ohne Meister-Abschluss)
  • Es gibt Personengruppen, die ein Befähigungszeugnis beantragen können (geprüfte Meisterin oder geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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