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Wählbarkeitsbescheinigung und Wahlrechtsbescheinigung

Hamburg 99128014037002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128014037002

Leistungsbezeichnung

Wählbarkeitsbescheinigung und Wahlrechtsbescheinigung

Leistungsbezeichnung II

Wählbarkeitsbescheinigung und Wahlrechtsbescheinigung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Wahlrecht (Synonym), Unterstützungsunterschrift (Synonym), Unterstützungsunterschriften (Synonym), Wahlrechtsbestätigung (Synonym), Wahlrechtsbescheinigung (Synonym), Wählbarkeit (Synonym), Wählbarkeitsbescheinigung (Synonym), Unterstützung eines Wahlvorschlags (Synonym), Unterstützung Wahlvorschlag (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Einwohnerregister (Zentrale Meldeangelegenheiten)

Handlungsgrundlage

Teaser

Um als Bewerberin oder Bewerber bei einer Wahl antreten zu können, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass Sie wählbar sind.
 

Volltext

Für die Bescheinigung der Wählbarkeit von Wahlbewerbungen (Wählbarkeitsbescheinigung) und die Bescheinigung der Wahlberechtigung auf Formblättern zur Unterstützung eines Wahlvorschlags ist in Hamburg zentral der Standort Zentrale Meldeangelegenheiten zuständig.

Wichtiger Hinweis für alle Parteien
Am 23.12.2024 bis 14:00 Uhr haben alle Parteien die letzte Möglichkeit, im Standort Zentrale Meldeangelegenheiten Wählbarkeitsbescheinigungen und Unterstützungsunterschriften für die Bürgerschaftswahl 2025 prüfen zu lassen. Die Wahl findet am 02.03.2025 statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Der Vordruck Wählbarkeitsbescheinigung steht vor den jeweiligen Wahlen rechtzeitig im Internet zur Verfügung (siehe Link Wahlen und Volksabstimmungen).
    Sie können den Vordruck auch am PC ausfüllen. Geben Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Adresse an. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.
  • Der Vordruck Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützungsunterschrift) erhalten Sie bei der Partei, die Sie unterstützen möchten.
    Das Formular muss eigenhändig unterschreiben sein.
  • gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

Voraussetzungen

  • Sie sind bei der Europawahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie sind bei der Bundestagswahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie sind bei der Bürgerschaftswahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg ihre Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
  • Sie sind bei der Wahl zur Bezirksversammlung als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg ihre Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
  • Nicht wählbar sind Sie, wenn Sie am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
  • Sie können den vollständig ausgefüllte Vordruck per Post oder persönlich beim Hamburg-Service - Zentrale Meldeangelegenheiten einreichen.
  • Die Ausstellung der Bescheinigungen (der Wählbarkeit/des Wahlrechts) erfolgt unter Vorlage des Formulars.
  • Dort wird die Wählbarkeit bzw. das Wahlrecht bestätigt - der Vordruck muss anschließend wieder abgeholt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

  • Treten Hamburger Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen außerhalb Hamburgs an, sind die Vordrucke anderer Bundesländer oder Städte zu benutzen, um die Wählbarkeit bestätigen zu lassen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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