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Umsatzsteuer, Besteuerung der ambulanten Händler

Hamburg 99102021010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102021010000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Umsatzsteuer, Besteuerung der ambulanten Händler

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Besteuerung Schausteller (Synonym), Zirkus (Synonym), Ambulanter Handel (Synonym), Marktbeschicker (Synonym), Markthändler (Synonym), Ambulantes Gewerbe (Synonym), Jahrmarktmitarbeiter (Synonym), Großmarkthändler (Synonym), Wochenmarkthändler (Synonym), Reisegewerbe - Besteuerung der ambulanten Händler (Synonym), Befreiungen von der Führung des Umsatzsteuerheftes (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ambulante Händler sind Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland anbieten auf
  • Märkten,
  • öffentlichen Straßen oder
  • von Haus zu Haus
Ambulante Händler sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlichem Vordruck zu führen und dort ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Vor Beginn der ambulanten Tätigkeit ist die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes beim Finanzamt Hansa persönlich zu beantragen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für die Besteuerung der ambulanten Händler ist zentral das Finanzamt Hamburg-Hansa zuständig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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