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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Ausflüge mit Schulen und Kitas (Bezieher von Wohngeld/Kinderzuschlag)

Hamburg 99107032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Ausflüge mit Schulen und Kitas (Bezieher von Wohngeld/Kinderzuschlag)

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen oder Kitas beantragen für Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Klassenreise (BuT / Wohngeldbezieher) (Synonym), Klassenfahrt (BuT / Wohngeldbezieher) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 28 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html

§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6b.html

Teaser

Als Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Volltext

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland, die Haushalte mit geringem Einkommen bei den Kosten für ihre Wohnung entlastet.
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Ergänzungsleistung für Familien mit geringem Einkommen, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können, jedoch nicht ausreichend Einkommen haben, um zusätzlich für ihre Kinder zu sorgen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Übernommen werden unter anderem Kosten für alle Ausflüge oder Reisen mit der Schule oder Kindertageseinrichtung.
Taschengeld oder Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kostenbestätigungsformular (siehe Link Bildungspaket - Vordrucke)
  • Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) über Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag
    • Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise Ihr Kind sind noch nicht 25 Jahre alt.
  • Sie erhalten Wohngeld oder Kinderzuschlag.
  • Sie beziehungsweise Ihr Kind besucht
    • eine allgemeinbildende Schule,
    • eine berufsbildende Schule,
    • einen Hort,
    • eine Vorschulklasse oder
    • eine Kindertagesstätte oder
    • wird von einer Tagespflegeperson betreut.
  • Sie erhalten keine Ausbildungsvergütung.
  • Ihr Kind nimmt an einem Ausflug mit der Schule oder Kindertagesstätte teil.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie oder die Kita, die Tagespflegeperson oder die Schule (Einrichtung) füllen das Antragsformular aus.
  • Die Einrichtung bestätigt mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift die anfallenden Kosten für den Ausflug.
  • Sie oder die Einrichtung reichen das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Die Kosten werden auf das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 12 Wochen.

Frist

keine 

Hinweise

Es gibt keine besonderen Hinweise.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage"

Kurztext

  • Wohngeld unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten
  • Kinderzuschlag ergänzt das Einkommen von Familien, die ihren Lebensunterhalt sichern können, aber nicht genug für ihre Kinder haben
  • Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten
  • Das Bildungspaket übernimmt auch Kosten für Ausflüge oder Reisen mit der Schule oder Kindertageseinrichtung
  • Taschengeld oder Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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