Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)
Inhalt
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)
Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf beantragen für Bezieher von Grundsicherung
Begriffe im Kontext
Sozialhilfe - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)
Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/
Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Schulbedarf erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen finanziell unterstützt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Sie dient dazu, ein Existenzminimum sicherzustellen und Armut zu vermeiden.
Wenn in Ihrem Haushalt Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit Grundsicherungsbezug leben, können Sie eine Kostenerstattung für Schulbedarf beantragen.
Erstattet wird Schulbedarf wie Schultaschen, Stifte, Taschenrechner oder Rucksäcke und Sportzeug aber auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck oder Radiergummi.
Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, können nicht extra erstattet werden.
Wenn in Ihrem Haushalt Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit Grundsicherungsbezug leben, können Sie eine Kostenerstattung für Schulbedarf beantragen.
Erstattet wird Schulbedarf wie Schultaschen, Stifte, Taschenrechner oder Rucksäcke und Sportzeug aber auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck oder Radiergummi.
Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, können nicht extra erstattet werden.
- Wenn Ihr Kind unter 7 oder über 15 Jahren alt ist:
- Antrag (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket) und
- Schulbescheinigung (stellt die Schule aus)
- Bewahren Sie die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien auf. Sie werden bei Bedarf aufgefordert, diese vorzulegen.
- Sie oder Ihr Kind sind Schülerin oder Schüler und noch nicht 25 Jahre alt.
- Sie oder Ihre Eltern beziehen Leistungen der Grundsicherung.
- Sie oder Kind besuchen eine allgemeinbildende Schule (auch Vorschule) oder eine berufsbildende Schule.
- Sie erhalten keine Ausbildungsvergütung.
- Für Kinder von 7 bis 15 Jahren müssen Sie die Kostenerstattung für Schulbedarf nicht beantragen. Sie erhalten das Geld automatisch.
- Wenn Ihr Kinder unter 7 Jahre oder über 15 Jahren alt ist, können Sie die Kostenerstattung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Beantragen Sie die Kostenerstattung rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres oder Schulhalbjahres, damit die Leistungen rechtzeitig ausgezahlt werden können.
Als Bezieherin oder Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 195 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 130 Euro (in der Regel zum 1. August) und 65 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (in der Regel zum 1. Februar).
- Grundsicherung ist eine Sozialleistung in Deutschland, die Menschen unterstützt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können
- Ziel: Sicherstellung des Existenzminimums und die Vermeidung von Armut
- Kostenerstattung für Schulbedarf ist möglich, wenn Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene im Haushalt Grundsicherung beziehen
- erstattet werden Schultaschen, Stifte, Taschenrechner, Rucksäcke, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck oder Radiergummi
- Verbrauchsmaterialien wie Hefte, Bleistifte oder Tinte, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, können nicht zusätzlich erstattet werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service