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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)

Hamburg 99107032000000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf beantragen für Bezieher von Grundsicherung

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Sozialhilfe - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/

Teaser

Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Schulbedarf erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Volltext

Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen finanziell unterstützt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Sie dient dazu, ein Existenzminimum sicherzustellen und Armut zu vermeiden.
Wenn in Ihrem Haushalt Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit Grundsicherungsbezug leben, können Sie eine Kostenerstattung für Schulbedarf beantragen.

Erstattet wird Schulbedarf wie Schultaschen, Stifte, Taschenrechner oder Rucksäcke und Sportzeug aber auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck oder Radiergummi.

Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, können nicht extra erstattet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Ihr Kind unter 7  oder über 15 Jahren alt ist:
    • Antrag (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket) und
    • Schulbescheinigung (stellt die Schule aus)
  • Bewahren Sie die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien auf. Sie werden bei Bedarf aufgefordert, diese vorzulegen.

Voraussetzungen

  • Sie oder Ihr Kind sind Schülerin oder Schüler und noch nicht 25 Jahre alt.
  • Sie oder Ihre Eltern beziehen Leistungen der Grundsicherung.
  • Sie oder Kind besuchen eine allgemeinbildende Schule (auch Vorschule) oder eine berufsbildende Schule.
  • Sie erhalten keine Ausbildungsvergütung.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Für Kinder von 7 bis 15 Jahren müssen Sie die Kostenerstattung für Schulbedarf nicht beantragen. Sie erhalten das Geld automatisch.
 
  • Wenn Ihr Kinder unter 7 Jahre oder über 15 Jahren alt ist, können Sie die Kostenerstattung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 12 Wochen.

Frist

Beantragen Sie die Kostenerstattung rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres oder Schulhalbjahres, damit die Leistungen rechtzeitig ausgezahlt werden können.

Hinweise

Als Bezieherin oder Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 195 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 130 Euro (in der Regel zum 1. August) und 65 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (in der Regel zum 1. Februar).

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Grundsicherung ist eine Sozialleistung in Deutschland, die Menschen unterstützt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können
  • Ziel: Sicherstellung des Existenzminimums und die Vermeidung von Armut
  • Kostenerstattung für Schulbedarf ist möglich, wenn Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene im Haushalt Grundsicherung beziehen
  • erstattet werden Schultaschen, Stifte, Taschenrechner, Rucksäcke, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck oder Radiergummi
  • Verbrauchsmaterialien wie Hefte, Bleistifte oder Tinte, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, können nicht zusätzlich erstattet werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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