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Fahrzeugkennzeichen Zuteilung Wechselkennzeichen

Hamburg 99036027069001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036027069001

Leistungsbezeichnung

Fahrzeugkennzeichen Zuteilung Wechselkennzeichen

Leistungsbezeichnung II

Wechselkennzeichen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kennzeichen wechseln (Synonym), zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen (Synonym), Wechselkennzeichen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Kfz-Zulassung (LBV)

Teaser

Mit einem Wechselkennzeichen können Sie das gleiche Kennzeichen für zwei Fahrzeuge nutzen.

Volltext

Mit einem Wechselkennzeichen können Sie zwei Fahrzeuge unter dem gleichen Kennzeichen nutzen.

Möglich ist die Zuteilung von Wechselkennzeichen nur für

  • zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, z.B. der Klasse M1,
  • zwei zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,
  • zwei Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen

Die Kennzeichenschilder bestehen aus zwei Teilen: einem auswechselbaren gemeinsamen Kennzeichenteil und einem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil. Beide zusammen ergeben das vollständige Kennzeichen. Der fahrzeugbezogene Teil trägt eine Erkennungsziffer, sodass jedes Fahrzeug über sein spezifisches Kennzeichen verfügt und eindeutig identifiziert werden kann. Auf den gemeinsamen Kennzeichenteil ist über dem Platz der Stempelplakette ein W eingeprägt. Die HU-Plakette werden auf die hinteren fahrzeugbezogenen Kennzeichenteile aufgebracht.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragsunterlagen richten sich nach der Zulassungsart Ihrer Fahrzeuge. Informationen dazu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einträgen.

Voraussetzungen

Es handelt sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Entweder zwei Pkw (Fahrzeugklasse M1), zwei zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge (Fahrzeugklasse L) oder zwei Anhänger bis max. 750 kg (Fahrzeugklasse O1).

Kosten

Zusätzlich zu den Zulassungsgebühren für beide Fahrzeuge (die je nach Zulassungsart unterschiedlich sind) wird eine Gebühr für Wechselkennzeichen von 6,00 EUR pro Fahrzeug erhoben.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen nutzen möchten, fällt zweimal die Wunschkennzeichengebühr von z.Zt. 10,20 EUR an. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Eine spezielle Termin-Fallart für dieses Kennzeichen gibt es nicht. Ein Termin ist im Rahmen der Zulassung zu vereinbaren. Buchen Sie daher die auf Ihren Fall zutreffende Zulassungs-Fallart, bspw. Umschreibung von außerhalb HH.
    • Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit eines Wunschkennzeichens.
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort, um sich im LBV anzumelden.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
  • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.
  • Zusätzlich können Sie im Bereich Zulassung unseren speziellen Abgabe-Service nutzen. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Zulassungsantrag im LBV abzugeben. Sind die Unterlagen vollständig, können Sie Ihren Vorgang nach Vereinbarung abholen, frühestens am folgenden Werktag.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird direkt vor Ort bearbeitet.
Die Wechselkennzeichen können Sie spätestens am darauffolgenden Werktag abholen.

Frist

keine

Hinweise

  • Beide Fahrzeuge müssen versteuert werden und unterliegen der Versicherungspflicht.
  • Es darf nur eines der beiden Fahrzeuge zur Zeit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
  • Das zweite Fahrzeug darf währenddessen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
  • Der gemeinsame Kennzeichenteil ist immer an dem Fahrzeug anzubringen, dass am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Die fahrzeugbezogenen Teile verbleiben immer an beiden Fahrzeugen.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei ablehnendem Bescheid

Kurztext

  • zwei Fahrzeuge werden mit einem Kennzeichen zugelassen
  • Kennzeichen bestehen aus einem auswechselbaren gemeinsamen Kennzeichenteil und einem fahrzeugbezogenem Teil
  • fahrzeugbezogener Kennzeichenteil trägt Erkennungsziffer zur Identifikation des Fahrzeugs
  • gemeinsamer Kennzeichenteil trägt eingeprägtes W über dem Platz der Stempelplakette
  • HU-Plakette wird auf hinteren fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil angebracht

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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