Liegenschaftskataster Auszüge Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Grundstücksnachweis, Bezirksämter (Synonym), Flurstücksnachweis, Bezirksämter (Synonym), Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Bezirkämter (Synonym), Flurkarte, Bezirksämter (Synonym), Bestandsnachweis, Bezirksämter (Synonym), Liegenschaftskarte, Bezirksämter (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen/part/X
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis, das die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) maßstabsgetreu in der Liegenschaftskarte darstellt und im Liegenschaftsbuch beschreibt. Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie Auskünfte oder Auszüge daraus beantragen.
- Berechtigungsnachweis
- Vollmacht des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin
- Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin der Liegenschaft oder
- Sie sind vom Eigentümer oder der Eigentümerin der Liegenschaft bevollmächtigt .
- Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
- Die zuständige Stelle fertigt die gewünschten Auszüge (Kopien) des Liegenschaftskatasters an.
- Auszüge werden in den Maßstäben 1: 500, 1: 1000 und 1: 2000 bis zum Format DIN A3 erstellt.
- Sie zahlen die für die Erstellung von Auszügen anfallenden Kosten.
Sie können sich alternativ auch an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) wenden. Der LGV erteilt Auskünfte ausschließlich digital.
- Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis, das die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) maßstabsgetreu in der Liegenschaftskarte darstellt und im Liegenschaftsbuch beschreibt.
- Wer zum Beispiel für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über ein Grundstück benötigt, kann Auskünfte oder Auszüge daraus beantragen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service