Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Aktenauskunft

Hamburg 02000000000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Aktenauskunft

Leistungsbezeichnung II

Aktenauskunft, Senatskanzlei

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Akteneinsicht, Senatskanzlei (Synonym), Auskünfte nach dem Transparenzgesetz, Senatskanzlei (Synonym), Hamburgisches Transparenzgesetz, Senatskanzlei (Synonym), Aktenauskünfte, Senatskanzlei (Synonym), Auskunftsverlangen, Senatskanzlei (Synonym), Transparenzgesetz, Senatskanzlei (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 1, §§ 11 ff. Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTransparenzG)

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Aktenauskunft bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Aufgrund des Hamburgischen Transparenzgesetzes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten der zuständigen Behörde beanspruchen. Allerdings dürfen bestimmte Informationen nicht von der Behörde herausgegeben werden. Richten Sie Ihren Auskunftsantrag an die Behörde, die für Ihr Anliegen auskunftspflichtig ist.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Der Auskunftsantrag soll schriftlich gestellt werden. Eine elektronische oder mündliche Antragstellung ist allerdings zulässig. Die beanspruchten Informationen sollen möglichst genau bezeichnet werden.

Kosten

Für die Bescheidung von Auskunftsersuchen fallen in der Regel Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO). Einfache Auskünfte sind gebührenfrei.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Aktenauskunft bei der Behörde, die für Ihr Anliegen auskunftspflichtig ist. Sollte die Behörde nicht zuständig sein, wird sie die zuständige Behörde ermitteln und Sie beraten.
  • Stellen Sie den Antrag auf Aktenauskunft möglichst schriftlich. Sie können den Antrag ebenfalls elektronisch oder mündlich stellen. Bezeichnen Sie die gewünschten Informationen möglichst genau.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Gebühren anfallen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Sobald Sie die Gebühren beglichen haben, stellt die Behörde die gewünschten Informationen und Unterlagen für Sie bereit. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen kann es sein, dass Sie nicht alle Informationen erhalten können.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie die gewünschte Auskunft binnen eines Monats. Umfasst Ihr Auskunftsbegehren eine größere Komplexität, kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Seit dem 6.10.12 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Unter der Telefonnummer +49 40 42828-0 erreichen Sie den Telefonischen HamburgService, der Sie an den für Sie zuständigen Ansprechpartner weiter vermittelt.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf erforderlich.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Senatskanzlei

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal