Auskunft nach dem Transparenzgesetz
Inhalt
Begriffe im Kontext
Akteneinsicht, Landesbetrieb Verkehr (Synonym), Aktenauskünfte, Landesbetrieb Verkehr (Synonym), Auskunftsverlangen, Landesbetrieb Verkehr (Synonym), Auskünfte nach dem Transparenzgesetz, Landesbetrieb Verkehr (Synonym), Transparenzgesetz, Landesbetrieb Verkehr (Synonym), Hamburgisches Transparenzgesetz, Landesbetrieb Verkehr (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.11.2024
Fachlich freigegeben durch
Kommunikation (LBV)
Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen.
Aufgrund des Hamburgischen Transparenzgesetzes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten der zuständigen Behörde beanspruchen. Allerdings dürfen bestimmte Informationen nicht von der Behörde herausgegeben werden. Richten Sie Ihren Auskunftsantrag an die Behörde, die für Ihr Anliegen auskunftspflichtig ist.
Der Auskunftsantrag soll schriftlich gestellt werden. Eine elektronische oder mündliche Antragstellung ist allerdings zulässig. Die beanspruchten Informationen sollen möglichst genau bezeichnet werden.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO).
- Stellen Sie den Antrag auf Aktenauskunft möglichst schriftlich. Sie können den Antrag ebenfalls elektronisch oder mündlich stellen. Bezeichnen Sie die gewünschten Informationen möglichst genau.
- Der LBV prüft Ihren Antrag.
- Wenn Gebühren anfallen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Sobald Sie die Gebühren beglichen haben, stellt die Behörde die gewünschten Informationen und Unterlagen für Sie bereit. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen kann es sein, dass Sie nicht alle Informationen erhalten können
In der Regel erhalten Sie die gewünschte Auskunft binnen eines Monats. Umfasst Ihr Auskunftsbegehren eine größere Komplexität, kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.
Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Unter der Telefonnummer 040/42828 0 erreichen Sie den Telefonischen HamburgService, der Sie an den für Sie zuständigen Ansprechpartner im Landesbetrieb Verkehr weiter vermittelt.
- das Hamburgische Transparenzgesetz gewährt freien Zugang zu behördlichen Informationen
- der Telefonische HamburgService vermittelt unter der 040 42825 0 an die zuständigen Ansprechpartner