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Auskunft nach dem Transparenzgesetz

Hamburg 02000000000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Auskunft nach dem Transparenzgesetz

Leistungsbezeichnung II

Auskunft nach dem Transparenzgesetz, Landesbetrieb Verkehr (LBV)

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Akteneinsicht, Landesbetrieb Verkehr (Synonym), Aktenauskünfte, Landesbetrieb Verkehr (Synonym), Auskunftsverlangen, Landesbetrieb Verkehr (Synonym), Auskünfte nach dem Transparenzgesetz, Landesbetrieb Verkehr (Synonym), Transparenzgesetz, Landesbetrieb Verkehr (Synonym), Hamburgisches Transparenzgesetz, Landesbetrieb Verkehr (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Kommunikation (LBV)

Handlungsgrundlage

Teaser

Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen.

Volltext

Aufgrund des Hamburgischen Transparenzgesetzes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten der zuständigen Behörde beanspruchen. Allerdings dürfen bestimmte Informationen nicht von der Behörde herausgegeben werden. Richten Sie Ihren Auskunftsantrag an die Behörde, die für Ihr Anliegen auskunftspflichtig ist.
 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Der Auskunftsantrag soll schriftlich gestellt werden. Eine elektronische oder mündliche Antragstellung ist allerdings zulässig. Die beanspruchten Informationen sollen möglichst genau bezeichnet werden.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO).

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Aktenauskunft möglichst schriftlich. Sie können den Antrag ebenfalls elektronisch oder mündlich stellen. Bezeichnen Sie die gewünschten Informationen möglichst genau.
  • Der LBV prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Gebühren anfallen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Sobald Sie die Gebühren beglichen haben, stellt die Behörde die gewünschten Informationen und Unterlagen für Sie bereit. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen kann es sein, dass Sie nicht alle Informationen erhalten können

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie die gewünschte Auskunft binnen eines Monats. Umfasst Ihr Auskunftsbegehren eine größere Komplexität, kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.

Frist

keine

Hinweise

Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Unter der  Telefonnummer 040/42828 0 erreichen Sie den Telefonischen HamburgService, der Sie an den für Sie zuständigen Ansprechpartner im Landesbetrieb Verkehr weiter vermittelt.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf erforderlich.

Kurztext

  • das Hamburgische Transparenzgesetz gewährt freien Zugang zu behördlichen Informationen
  • der Telefonische HamburgService vermittelt unter der 040 42825 0 an die zuständigen Ansprechpartner

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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