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Anzeige der Entnahme von Grundwasser Entgegennahme

Hamburg 99129058261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129058261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige der Entnahme von Grundwasser Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Privaten Gartenberegnungsbrunnen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gartenbrunnen (Synonym), Gartenbewässerung (Synonym), Grundwasser für die Gartenbewässerung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Wasserwirtschaft (BUKEA)

Handlungsgrundlage

§ 30 a Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP30a

Teaser

Wenn Sie im Garten Ihres privaten Wohnhauses einen Gartenberegnungsbrunnen einrichten wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Volltext

Wenn Sie Grundwasser mittels eines Brunnens erschließen und für die Bewässerung Ihres privaten Gartens nutzen wollen, dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um einen privaten Garten, der zu Ihrem eigenen Wohnhaus gehört.
  • Das Grundstück, auf dem sich der Gartenberegnungsbrunnen befinden soll, liegt außerhalb eines Wasserschutzgebietes. In Hamburg befinden sich Wasserschutzgebiete in
    • Baursberg,
    • Billstedt,
    • Curslack/Altengamme,
    • Eidelstedt/Stellingen Langenhorn/Glashütte                   
    • Süderelbmarsch/Harburger Berge
  • Der Gartenberegnungsbrunnen wird ausschließlich zum Bewässern Ihres Gartens und nicht für gewerbliche Zwecke genutzt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige online ein.
  • Das System teilt Ihnen umgehend mit, ob dem Bau Ihres Gartenberegnungsbrunnens etwas entgegensteht.
  • Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten Sie in der Regel zusätzlich eine Bestätigungsemail von der zuständigen Stelle mit weiteren Hinweisen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 4 Wochen

Frist

4 Wochen vor Baubeginn

Hinweise

Unter bestimmten Umständen reicht eine Anzeige nicht aus. Sie müssen stattdessen eine Erlaubnis beantragen. Dies ist der Fall wenn
  • der Brunnen in einem Kleingarten oder einem nur saisonal genutzten Grundstück liegen soll.
  • der Brunnnen sich im Garten eines Mehrfamilienhauses befindet
  • das Grundstück nicht nur privat genutzt wird.
  • der Brunnen sich in einem Wasserschutzgebiet befindet.
Entsprechend der Kampfmittelverordnung vom 01.01.2006 (§ 5) besteht bei Eingriffen in den Baugrund eine Sondierungspflicht des Grundstückseigentümers. Daher sind Sie vor Baubeginn für die kostenpflichtige Klärung des Kampfmittelverdachts verantwortlich.

Zusätzlich ist die Bohrung  von Ihnen beziehungsweise dem mit der Brunnenbohrung beauftragten Unternehmen über das Online-Portal „Norddeutsche Bohranzeige“ anzuzeigen. Gemäß Geologiedatengesetz hat dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten zu erfolgen. 

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Gartenberegnungsbrunnen ist Brunnen für die Bewässerung eines privaten Gartens
  • Wer dafür das Grundwasser mittels eines Brunnens erschließen möchte, muss dies vorab anzeigen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasserwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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