Anzeige der Entnahme von Grundwasser Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gartenbrunnen (Synonym), Gartenbewässerung (Synonym), Grundwasser für die Gartenbewässerung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Wasserwirtschaft (BUKEA)
§ 30 a Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP30a
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP30a
Wenn Sie im Garten Ihres privaten Wohnhauses einen Gartenberegnungsbrunnen einrichten wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Wenn Sie Grundwasser mittels eines Brunnens erschließen und für die Bewässerung Ihres privaten Gartens nutzen wollen, dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
- Es handelt sich um einen privaten Garten, der zu Ihrem eigenen Wohnhaus gehört.
- Das Grundstück, auf dem sich der Gartenberegnungsbrunnen befinden soll, liegt außerhalb eines Wasserschutzgebietes. In Hamburg befinden sich Wasserschutzgebiete in
- Baursberg,
- Billstedt,
- Curslack/Altengamme,
- Eidelstedt/Stellingen Langenhorn/Glashütte
- Süderelbmarsch/Harburger Berge
- Der Gartenberegnungsbrunnen wird ausschließlich zum Bewässern Ihres Gartens und nicht für gewerbliche Zwecke genutzt.
- Sie reichen die Anzeige online ein.
- Das System teilt Ihnen umgehend mit, ob dem Bau Ihres Gartenberegnungsbrunnens etwas entgegensteht.
- Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten Sie in der Regel zusätzlich eine Bestätigungsemail von der zuständigen Stelle mit weiteren Hinweisen.
Unter bestimmten Umständen reicht eine Anzeige nicht aus. Sie müssen stattdessen eine Erlaubnis beantragen. Dies ist der Fall wenn
Zusätzlich ist die Bohrung von Ihnen beziehungsweise dem mit der Brunnenbohrung beauftragten Unternehmen über das Online-Portal „Norddeutsche Bohranzeige“ anzuzeigen. Gemäß Geologiedatengesetz hat dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten zu erfolgen.
- der Brunnen in einem Kleingarten oder einem nur saisonal genutzten Grundstück liegen soll.
- der Brunnnen sich im Garten eines Mehrfamilienhauses befindet
- das Grundstück nicht nur privat genutzt wird.
- der Brunnen sich in einem Wasserschutzgebiet befindet.
Zusätzlich ist die Bohrung von Ihnen beziehungsweise dem mit der Brunnenbohrung beauftragten Unternehmen über das Online-Portal „Norddeutsche Bohranzeige“ anzuzeigen. Gemäß Geologiedatengesetz hat dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten zu erfolgen.
- Gartenberegnungsbrunnen ist Brunnen für die Bewässerung eines privaten Gartens
- Wer dafür das Grundwasser mittels eines Brunnens erschließen möchte, muss dies vorab anzeigen