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Anzeige einer Fehlgeburt Bescheinigung

Hamburg 99027009022000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027009022000

Leistungsbezeichnung

Anzeige einer Fehlgeburt Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über eine Fehlgeburt ausstellen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Geburtsbescheinigungen (Synonym), Fehlgeburten (Synonym), Totgeburten (Synonym), Geburt (Synonym), Kind (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Mutterpass (Synonym), Bescheinigung nach §31 Personenstandsverordnung (Synonym), Leibesfrucht (Synonym), Abort (Synonym), Abgang (Synonym), Missfall (Synonym), Schmetterlingskind (Synonym), Engelskind (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

§31 Absatz 2 Satz 4 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html

Teaser

Sie können eine Fehlgeburt beim Standesamt anzeigen. Auf Wunsch stellt Ihnen das Standesamt eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.

Volltext

Sie können beim Standesamt eine Bescheinigung über die Fehlgeburt erhalten.

Es handelt sich um eine Fehlgeburt, wenn das Kind ohne Lebenszeichen geboren wurde, unter 500 Gramm wog und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht hat.

Die Bescheinigung benötigen Sie möglicherweise, um sie bei Ihrer Arbeitsstelle vorzulegen. Wenn Sie eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche erlitten haben, haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz.

Erforderliche Unterlagen

  • wenn vorhanden, eine von einer Ärztin, einem Arzt, einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
  • Mutterpass
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • wenn vorhanden, Eheurkunde der Eltern
  • wenn gewünscht, Angaben zum vorgesehenen Familien- und Vornamen des Kindes
  • gegebenenfalls Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt

Voraussetzungen

  • Sie hatten eine Fehlgeburt.
  • Sie können die Bescheinigung nur beantragen, wenn Ihnen die Personensorge bei der Lebendgeburt des Kindes zugestanden hätte.
Dies trifft zu, wenn Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet, oder Sie bereits vor der Geburt  eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Ansonsten darf nur die Mutter die Bescheinigung beantragen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie können die Bescheinigung beim Standesamt per Email oder Brief beantragen.
  • Sofern Sie persönlich die Bescheinigung beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin im Standesamt.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
  • Auf Grundlage der Angaben nimmt das Standesamt den Antrag entgegen und stellt Ihnen die Bescheinigung aus.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche.

Frist

Keine

Hinweise

Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, sind nicht ungeschützt, sondern haben nach den allgemeinen Regelungen einen Anspruch auf eine ärztliche Betreuung und Behandlung.
Es kann auch eine Bescheinigung für eine bereits vor längerer Zeit erlittene Fehlgeburt ausgestellt werden.
Ist eine Fehlgeburt oder ein Schwangerschaftsabbruch mit seelischen und körperlichen Belastungen verbunden, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, ist dies ärztlich zu bescheinigen. Statt der Regelungen über die mutterschutzrechtliche Entgeltfortzahlung gelten die Regelungen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beziehungsweise zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Anzeige einer Fehlgeburt Bescheinigung
  • zuständig: Standesamt, am Ort des Ereignisses, bzw. welches bei einer Lebendgeburt zuständig gewesen wäre.
  • eine Fehlgeburt kann angezeigt werden
  • auf Wunsch stellt das Standesamt dann eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus
  • Es handelt sich um eine Fehlgeburt, wenn das Kind ohne Lebenszeichen geboren wurde, unter 500 Gramm wog und die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht hat.
  • Bescheinigung wird ggf. zur Vorlage beim Arbeitgeber oder bei der Krankenkasse benötigt
  • eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche führt zu einem besonderen Kündigungsschutz

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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