Soziale Erhaltungsgebiete
Inhalt
Soziale Erhaltungsgebiete Genehmigungserfordernisse Allgemeine Informationen
Begriffe im Kontext
Soziale Erhaltungsverordnung und Umwandlungsverordnung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.05.2025
Fachlich freigegeben durch
HaSI (Hamburg-Mitte)
Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html
Wenn Ihre Immobilie in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, müssen Sie für bestimmte Bau- oder Modernisierungsarbeiten eine Genehmigung beantragen. Hier finden Sie Informationen zu Ablauf, Kosten, Dauer und benötigten Unterlagen.
Modernisierungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und der Verkauf ganzer Häuser können dazu führen, dass alteingesessene Bewohnerinnen und Bewohner verdrängt werden oder sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können. Soziale Erhaltungsverordnungen sollen dem entgegenwirken, indem sie soziale Erhaltungsgebiete definieren, in denen große Umbauten begrenzt und spekulative Verkäufe erschwert werden.
Wenn Ihnen ein Immobilie gehört, die in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, benötigen Sie für bestimmte Vorhaben eine Genehmigung. Während einige Bauvorhaben generell genehmigungspflichtig sind, können in sozialen Erhaltungsgebieten gegebenenfalls strengere Anforderungen gelten.
Für folgende Vorhaben innerhalb eines sozialen Erhaltungsgebietes müssen Sie eine Genehmigung beantragen:
Wenn Ihnen ein Immobilie gehört, die in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, benötigen Sie für bestimmte Vorhaben eine Genehmigung. Während einige Bauvorhaben generell genehmigungspflichtig sind, können in sozialen Erhaltungsgebieten gegebenenfalls strengere Anforderungen gelten.
Für folgende Vorhaben innerhalb eines sozialen Erhaltungsgebietes müssen Sie eine Genehmigung beantragen:
- Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- Bau- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnwert steigern und Mieterhöhungen nach sich ziehen könnten (zum Beispiel Einbau von Balkonen oder Fahrstühlen, umfangreiche Grundrissänderungen, Erweiterung durch Dachgeschossausbauten).
- Änderungen der Nutzungsart (zum Beispiel Umwandlung von Mietwohnungen in Büroräume oder Eigentumswohnungen)
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von der Art Ihres Anliegens. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die genauen Anforderungen in Ihrem Einzelfall zu erfahren.
- Ihr Modernisierungsvorhaben dient dazu, in einer gebietstypischen Wohnung eine zeitgemäße Ausstattung herzustellen.
- Durch Ihr Vorhaben entsteht keine Gefahr einer Veränderung der Bewohnerstruktur.
- Sie handeln nicht in spekulativer Absicht mit den entsprechenden Nachteilen für Ihre Mieterinnen und Mieter.
Welche Kosten anfallen, ist abhängig von der Art Ihres Anliegens. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die genauen Kosten in Ihrem Einzelfall zu erfahren.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und insbesondere, ob die von Ihnen beabsichtigten Maßnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Bevölkerung befürchten lassen.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art Ihres Anliegens. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die genauen Anforderungen in Ihrem Einzelfall zu erfahren.
Welche Fristen gelten, ist abhängig von der Art Ihres Anliegens. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die genauen Anforderungen in Ihrem Einzelfall zu erfahren.
Die Soziale Erhaltungsverordnung hat keinen Einfluss auf allgemeine Mieterhöhungen, die nicht mit Baumaßnahmen zusammenhängen.
- Modernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und Hausverkäufe können alteingesessene Bewohner verdrängen oder Mieten unerschwinglich machen.
- Soziale Erhaltungsverordnungen sollen dem entgegenwirken, indem sie soziale Erhaltungsgebiete schaffen, in denen große Umbauten und spekulative Verkäufe begrenzt werden.
- In sozialen Erhaltungsgebieten gelten oft strengere Anforderungen für bestimmte Vorhaben.
- Vorhaben, die eine Genehmigung erfordern:
- Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Bau- und Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnwert steigern und Mieterhöhungen verursachen könnten (z. B. Balkone, Fahrstühle, Grundrissänderungen, Dachgeschossausbauten)
- Änderungen der Nutzungsart (z. B. Umwandlung von Mietwohnungen in Büros oder Eigentumswohnungen)
- Verkauf eines Gebäudes in einem Sozialen Erhaltungsgebiet kann Vorkaufsrecht auslösen: Bei Bedenken kann die zuständige Stelle das Gebäude selbst kaufen, um die soziale Struktur zu sichern.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service