Reisepass Ausgabe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Reisepass abholen (Synonym), abholen (Synonym), Personaldokument (Synonym), Abholung (Synonym), Ausgabe (Synonym), Aushändigung (Synonym), Dokumentenausgabe (Synonym), Reisepass (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Passgesetz (PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/BJNR105370986.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/BJNR105370986.html
Wenn Ihr neuer Reisepass fertig ist, können Sie ihn abholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das eine andere Person für Sie erledigen.
- Soweit vorhanden: Ihr alter Reisepass
- Abholschein (Erhalt bei Beantragung des Dokuments)
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung
- Ihr neuer Reisepass liegt zur Abholung bereit.
- Wenn Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, muss diese Person sich ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung von Ihnen vorlegen können. Eine Musterabholvollmacht finden Sie als Link unter den weiterführenden Informationen.
- Nachdem Sie einen neuen Reisepass beantragt haben, wird dieser von der Bundesdruckerei angefertigt.
- Sie prüfen online, ob Ihr Reisepass abholbereit ist.
- Wenn Ihr Reisepass abholbereit ist, vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung bei der Stelle, bei der Sie ihn beantragt haben.
- Sie erscheinen persönlich zu dem vereinbarten Termin. Alternativ können Sie eine andere Person bevollmächtigen.
- Sie legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Sie geben Ihren alten Reisepass ab oder lassen ihn entwerten und behalten ihn als Andenken. Dies ist nicht notwendig, wenn Sie Ihren alten Reisepass wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr haben.
- Ihr neuer Reisepass wird Ihnen ausgehändigt und Sie bestätigen den Erhalt mit Ihrer Unterschrift.
- Amt für Migration
- Fotomustertafel (Bundesministerium des Inneren und für Heimat)
- Auswärtiges Amt - Reise- und sicherheitshinweise Vereinigte Staaten (USA)
- HamburgService - Online Antragsstatus Ausweis/Pass abfragen
- Abholvollmacht Personalausweis/Reisepass
- Standorte und Öffnungszeiten des Hamburg Service vor Ort
- Reise- und Sicherheitshinweise (Auswärtiges Amt)
- Der deutsche Reisepass - Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Wenn Reisepass bereitliegt, kann Antragsteller oder Antragstellerin ihn persönlich abholen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine andere Person mit der Abholung beauftragt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service