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Beseitigung von Anlagen

Hamburg 99012077006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012077006000

Leistungsbezeichnung

Beseitigung von Anlagen

Leistungsbezeichnung II

Abbruchgenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Abbruchantrag (Synonym), Abbruchantrag- bereits beantragt (Synonym), Abbrüche von Gebäuden- bereits beantragt (Synonym), Abbruchgenehmigung- bereits beantragt (Synonym), Abrissgenehmigung- bereits beantragt (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Dezernat 4 (Hamburg-Mitte)

Handlungsgrundlage

Teaser

Für die Beseitig bestimmter baulicher Anlagen müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine bauliche Anlage beseitigen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Abbruchgenehmigung. Sie müssen die Abbruchgenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Abbruchgenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit den Abbruchmaßnahmen beginnen. 

Erforderliche Unterlagen

Die konkreten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Je nach Art und Umfang Ihres Antrages werden unterschiedliche Unterlagen von Ihnen benötigt. Ihr Bauvorlageberechtigter oder Ihre Bauvorlageberechtigte kann Sie entsprechend informieren. Im Rahmen der Beantragung über den Online-Dienst werden Sie ebenfalls entsprechend informiert

Voraussetzungen

  • Sie beabsichtigen, eine bauliche Anlage zu beseitigen.
  • Sie haben eine Person mit Bauvorlageberechtigung an Ihrer Seite. Dies kann zum Beispiel  ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin sein.

Kosten

Gebühr: 67€ - 4.500€
66,84 EUR - 4500,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie beziehungsweise Ihr Bauvorlageberechtigter oder Ihre Bauvorlageberechtigte reichen einen Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang des beantragten Vorhabens und kann 1 bis 3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Gegebenenfalls benötigen Sie auch eine Erlaubnis oder Zustimmung einer anderen Behörde (zum Beispiel Denkmalschutzamt).   

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Abbruchgenehmigung beantragen
  • Wer eine bauliche Anlage beseitigen will, benötigt eine Abbruchgenehmigung
  • Abbruchgenehmigung muss beantragt werden
  • Abbruchgenehmigung muss vorliegen, bevor mit Abbruchmaßnahmen begonnen wird

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Formulare

nicht vorhanden

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