Beseitigung von Anlagen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Abbruchantrag (Synonym), Abbruchantrag- bereits beantragt (Synonym), Abbrüche von Gebäuden- bereits beantragt (Synonym), Abbruchgenehmigung- bereits beantragt (Synonym), Abrissgenehmigung- bereits beantragt (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Dezernat 4 (Hamburg-Mitte)
§ 59 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P59
§ 61 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P61/part/S
§ 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P62/part/S
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P59
§ 61 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P61/part/S
§ 62 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V11P62/part/S
Wenn Sie eine bauliche Anlage beseitigen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Abbruchgenehmigung. Sie müssen die Abbruchgenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Abbruchgenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit den Abbruchmaßnahmen beginnen.
Die konkreten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Je nach Art und Umfang Ihres Antrages werden unterschiedliche Unterlagen von Ihnen benötigt. Ihr Bauvorlageberechtigter oder Ihre Bauvorlageberechtigte kann Sie entsprechend informieren. Im Rahmen der Beantragung über den Online-Dienst werden Sie ebenfalls entsprechend informiert
- Sie beabsichtigen, eine bauliche Anlage zu beseitigen.
- Sie haben eine Person mit Bauvorlageberechtigung an Ihrer Seite. Dies kann zum Beispiel ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin sein.
- Sie beziehungsweise Ihr Bauvorlageberechtigter oder Ihre Bauvorlageberechtigte reichen einen Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang des beantragten Vorhabens und kann 1 bis 3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.
Gegebenenfalls benötigen Sie auch eine Erlaubnis oder Zustimmung einer anderen Behörde (zum Beispiel Denkmalschutzamt).
- Abbruchgenehmigung beantragen
- Wer eine bauliche Anlage beseitigen will, benötigt eine Abbruchgenehmigung
- Abbruchgenehmigung muss beantragt werden
- Abbruchgenehmigung muss vorliegen, bevor mit Abbruchmaßnahmen begonnen wird
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service