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Klärung einzelner rechtlicher Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung mittels Bauvorbescheid

Hamburg 99012068006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068006000

Leistungsbezeichnung

Klärung einzelner rechtlicher Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung mittels Bauvorbescheid

Leistungsbezeichnung II

Bauvorbescheid beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Auskünfte über die bauliche Gestaltung-laufendes Verfahren (Synonym), FA.Bauvorhaben-laufendes Verfahren (Synonym), Kenntnisgabeverfahren bei Bauvorhaben-laufendes Verfahren (Synonym), Städtebauliche Beratung-laufendes Verfahren (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Bebaubarkeit von Grundstücken (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)

Teaser

Um frühzeitig Klarheit über planungsrelevante Aspekte eines Bauprojekts zu erhalten, können Sie einen Bauvorbescheid beantragen.

Volltext

Ein Bauvorbescheid ist eine vorläufige Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde, die Sie beantragen können, bevor Sie einen Bauantrag einreichen. Der Bauvorbescheid dient dazu, bereits im Vorfeld bestimmte Fragen in Bezug auf Ihr Bauprojekt zu klären. Das Verfahren ermöglicht es Ihnen, schnell Planungssicherheit hinsichtlich Ihres Vorhabens zu erhalten.

Der Bauvorbescheid ist besonders nützlich, um folgende Punkte zu klären:
  • Die rechtliche Zulässigkeit Ihres geplanten Bauprojekts
  • Sicherheit bezüglich der Planung 
  • Klärung eventueller Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften, die Ihr Vorhaben beeinflussen könnten (zum Beispiel Abstandsflächen)
  • Die Bebaubarkeit eines Grundstücks vor dessen Kauf prüfen zu lassen, um im Falle der Unbebaubarkeit Zeit und Kosten zu sparen

Erforderliche Unterlagen

Alle Dokumente, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Dies können beispielsweise sein:
  • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Vermaßter Lageplan,
  • Bauzeichnungen,
  • Angaben über die gesicherte Erschließung.
  • Bereits vorliegende Mitteilungen oder Bescheide                                                  

Voraussetzungen

Sie müssen Ihr Bauvorhaben so detailliert beschreiben können, dass eine Entscheidung der zuständigen Stelle möglich ist.

Kosten

66,84 EUR - 10.000,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen und Dokumente bei Ihnen nach und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über Ihre Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Bauvoranfrage nicht beurteilt werden kann.
  • Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie den Bauvorbescheid.
  • Wenn Sie anschließend für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.

Bearbeitungsdauer

Je nach Art und Umfang Ihres Anliegens müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 3 Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen rechnen.

Frist

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen. Sie können innerhalb dieser 3 Jahre eine Verlängerung des Vorbescheides um ein weiteres Jahr beantragen. 

Hinweise

Der Bauvorbescheid ersetzt nicht die Baugenehmigung

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Bauvorbescheid beantragen
  • Zur Entscheidung von Einzelfragen und Belangen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden, zum Beispiel:
  • rechtlicher Zulässigkeit und Planungssicherheit
  • Abweichungen von Bauregeln
  • Prüfung der Bebaubarkeit vor Grundstückskauf
  • Sinnvoll, um finanzielle Aufwendungen zu sparen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Formulare

nicht vorhanden

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