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Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

Hamburg 99102037012000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102037012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung in Steuersachen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym), Zuverlässigkeitsbescheinigung (Synonym), Bescheinigung über steuerliche Zuverlässigkeit (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Teaser

Mit der Bescheinigung in Steuersachen erhalten Sie einen Nachweis über Ihr steuerliches Abgabe- und Zahlungsverhalten.

Volltext

Die Bescheinigung in Steuersachen (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung) bestätigt Ihre steuerliche Zuverlässigkeit und dient anderen Stellen als Entscheidungshilfe in Genehmigungsverfahren, bei  öffentlichen Ausschreibungen oder für private Auftraggeber. Sie enthält wertungsfreie Angaben zu steuerlichen Fakten, wie bestehende Steuerrückstände oder Ihr Zahlungs- und Abgabeverhalten, im Zeitpunkt der Erteilung. Die Bescheinigung erfasst jedoch nicht, ob Sie als umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer gelten. Die Beurteilung Ihres steuerlichen Verhaltens erfolgt durch die Stelle, die über Ihre beantragte Maßnahme entscheidet (beispielsweise Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, Auftraggeber).

Erforderliche Unterlagen

Keine

Für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen existieren keine Formvorschriften.
Sie müssen jedoch Ihren
-        vollständigen Vor- und Nachnamen,
-        die Firmenbezeichnung, 
-        die Anschrift sowie
-        die Steuernummer oder Identifikationsnummer angeben.

Voraussetzungen

  • Stellen Sie einen  formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle (schriftlich, persönlich oder telefonisch)
  • Geben Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen, die Firmenbezeichnung, die Anschrift sowie der Steuernummer oder Identifikationsnummer an.
  • Nennen Sie den Zweck für den Sie die Bescheinigung benötigen. Alternativ kann die Bescheinigung in Steuersachen in Verfahren zur Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse direkt durch das Bezirksamt bei der zuständigen Stelle eingeholt werden. In diesem Fall erklären Sie bei Ihrem Antrag auf Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis, dass das Bezirksamt die Bescheinigung einholt und entbinden die zuständige Stelle vom Steuergeheimnis.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Nach Ihrem formlosen Antrag wird die Bescheinigung Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten ausgehändigt oder zugesandt. Bei Gesellschaften erfolgt die Aushändigung an den gesetzlichen oder vertraglich bestimmten Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer oder Vorstand).

Wird die Bescheinigung durch das Bezirksamt eingeholt, wird sie direkt dem Bezirksamt für das dortige Verfahren zur Erteilung einer Gewerbeerlaubnis übersandt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keine
 
Da es sich bei der Bescheinigung in Steuersachen nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Wissensäußerung handelt, besteht keine Einspruchsmöglichkeit.

Kurztext

  • Bescheinigung in Steuersachen
  • Bescheinigung über die steuerliche Zuverlässigkeit im Abgabe- und Zahlungsverhalten durch die zuständige Stelle
  • beinhaltet keine Angaben zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft
  • Ausstellung erfolgt zu unterschiedlichen Anlässen; zum Beispiel: Erteilung von öffentlichen Aufträgen, Verlängerung oder Erteilung von Konzessionen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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