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Wiederzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

Hamburg 99036047001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036047001000

Leistungsbezeichnung

Wiederzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Kfz Anmeldung, Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Kfz Anmeldung, Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen innerhalb Deutschlands, Privatpersonen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Kfz-Zulassung (LBV)

Teaser

Wenn Sie mit einem abgemeldeten Fahrzeug wieder fahren möchten, müssen Sie einen Antrag auf Wiederzulassung stellen.

Volltext

Wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr wieder nutzen möchten, müssen Sie die Wiederzulassung des Fahrzeugs beantragen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (TÜV), sofern diese erstmals bereits erforderlich war sowie gegebenenfalls Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links). Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
  • Terminbestätigung
zusätzlich, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Diebstahl wieder angefunden wurde:
  • Freigabebestätigung der Polizei, dass das Fahrzeug nicht mehr in der Sachfahndung ist
zusätzlich, falls eine andere Person stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
  • Vollmacht im Original
  • Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis des Bevollmächtigten im Original
zusätzlich für Firmen oder Vereine:
  • Firmen- oder Vereinsnachweis (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug)

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Bei Unternehmen: Ihr Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden liegt in Hamburg.
  • Ihr Fahrzeug ist abgemeldet und soll nun wieder zugelassen werden.

Kosten

Die Gebühren betragen zwischen 23,00 und 50,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
  • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.
Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug online über den Online-Dienst Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) zulassen.

Bearbeitungsdauer

Die Wiederzulassung erfolgt in der Regel sofort.

Frist

Eine Wiederzulassung muss sofort erfolgen, wenn das Fahrzeug wieder genutzt werden soll.

Hinweise

  • Das bisherige amtliche Kennzeichen kann nur weiter genutzt werden, wenn es bei der Abmeldung des Fahrzeugs zu diesem Zweck reserviert wurde. Ist bei der Abmeldung keine Reservierung des Kennzeichens erfolgt oder erfolgt die Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.
  • Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht die gleiche Person, muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel Leasingfahrzeuge.
  • Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.
  • Wenn sich die Daten des letzten Fahrzeughalters zwischenzeitlich verändert haben, werden diese bei der Wiederzulassung ebenfalls aktualisiert. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie umgezogen sind oder wenn Sie ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben.
  • Sind die letzten Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (7 Jahre nach der Abmeldung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
  • Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, können auch mit zugeteilten, ungesiegelten Kennzeichen vorgenommen werden, wenn die Versicherung dies abdeckt. Solche Fahrten sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung (TÜV) und zur Zulassungsbehörde. Beschränkt sind diese Fahrten auf den Zulassungsbezirk und auf die angrenzenden Zulassungsbezirke.
Terminbuchung
  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
  • Danach wählen Sie: Wiederzulassung eines abgemeldeten Gebrauchtfahrzeuges oder Wiederzulassung eines abgemeldeten Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland.
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ein abgemeldetes Fahrzeug muss wieder zu gelassen werden, wenn es im Straßenverkehr wieder genutzt werden soll.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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