Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Hamburg 99108025001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108025001000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht und der Helmtragepflicht beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Gurtpflicht, Ausnahme (Synonym), Gurtanlegepflicht (Synonym), Sondergenehmigung, Befreiung von der Gurtanlegepflicht (Synonym), Anschnallen Gurt, Befreiung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Ausnahmen (LBV)

Handlungsgrundlage

§ 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
§ 46 Absatz 1 Nummer 5b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
 

Teaser

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Gurt anlegen oder keinen Helm tragen dürfen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

Während einer Fahrt müssen Sie einen Sicherheitsgurt anlegen und beim Führen von Krafträdern einen Helm tragen. Von dieser Regelung kann abgesehen werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt oder Helm tragen können. Von der Gurtanlegepflicht können Sie auch befreit werden, wenn Sie kleiner als 150 cm sind. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser unterschriebener Antrag mit Begründung
  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ärztliche Bescheinigung, dass die antragstellende Person aufgrund der gesundheitlichen Verfassung den Sicherheitsgurt oder Helm nicht anlegen kann

Voraussetzungen

Ihnen wird ärztlich bestätigt, dass das Tragen eines Sicherheitsgurtes oder eines Helmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Gilt nur für die Befreiung vom der Gurtanlegepflicht: Sie sind kleiner als 150 cm.

Kosten

Die Gebühren für die Ausnahmehgenehmigung betragen 17,30 EUR.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen postalisch oder vor Ort beim LBV ein. 
  • Ihre Unterlagen werden geprüft.
  • Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Frist

Die Ausnahmegenehmigung wird für 1 Jahr erteilt.

Eine Befreiung ohne Zeitbegrenzung ist möglich, wenn der Arzt oder die Ärztin schriftlich bestätigt, dass sich Ihr Gesundheitszustand dauerhaft nicht verbessern wird. 

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Ausnahmegenehmigung kann durch die Behörde widerrufen werden, wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen ändern oder andere Verkehrsmittel genutzt werden können.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Befreiung von Gurtpflicht und Helmpflicht aus gesundheitlichen Gründen möglich
  • Befreiung von Gurtplflicht bei Körpergröße unter 150 cm möglich
  • Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal