Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Inhalt
Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht und der Helmtragepflicht beantragen
Begriffe im Kontext
Gurtpflicht, Ausnahme (Synonym), Gurtanlegepflicht (Synonym), Sondergenehmigung, Befreiung von der Gurtanlegepflicht (Synonym), Anschnallen Gurt, Befreiung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
15.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Ausnahmen (LBV)
§ 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
§ 46 Absatz 1 Nummer 5b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
§ 46 Absatz 1 Nummer 5b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Gurt anlegen oder keinen Helm tragen dürfen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Während einer Fahrt müssen Sie einen Sicherheitsgurt anlegen und beim Führen von Krafträdern einen Helm tragen. Von dieser Regelung kann abgesehen werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt oder Helm tragen können. Von der Gurtanlegepflicht können Sie auch befreit werden, wenn Sie kleiner als 150 cm sind. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
- formloser unterschriebener Antrag mit Begründung
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ärztliche Bescheinigung, dass die antragstellende Person aufgrund der gesundheitlichen Verfassung den Sicherheitsgurt oder Helm nicht anlegen kann
Ihnen wird ärztlich bestätigt, dass das Tragen eines Sicherheitsgurtes oder eines Helmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Gilt nur für die Befreiung vom der Gurtanlegepflicht: Sie sind kleiner als 150 cm.
Gilt nur für die Befreiung vom der Gurtanlegepflicht: Sie sind kleiner als 150 cm.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen postalisch oder vor Ort beim LBV ein.
- Ihre Unterlagen werden geprüft.
- Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
Die Ausnahmegenehmigung wird für 1 Jahr erteilt.
Eine Befreiung ohne Zeitbegrenzung ist möglich, wenn der Arzt oder die Ärztin schriftlich bestätigt, dass sich Ihr Gesundheitszustand dauerhaft nicht verbessern wird.
Eine Befreiung ohne Zeitbegrenzung ist möglich, wenn der Arzt oder die Ärztin schriftlich bestätigt, dass sich Ihr Gesundheitszustand dauerhaft nicht verbessern wird.
Die Ausnahmegenehmigung kann durch die Behörde widerrufen werden, wenn sich die gesundheitlichen Voraussetzungen ändern oder andere Verkehrsmittel genutzt werden können.
- Befreiung von Gurtpflicht und Helmpflicht aus gesundheitlichen Gründen möglich
- Befreiung von Gurtplflicht bei Körpergröße unter 150 cm möglich
- Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden