Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
Inhalt
Kfz Unbedenklichkeitsbescheinigung, Ersatzbetriebserlaubnis nach Verlust beantragen
Begriffe im Kontext
Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erhalt einer Ersatzbetriebserlaubnis (Synonym), Ersatzbetriebserlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
09.09.2024
Fachlich freigegeben durch
Kfz-Zulassung (LBV)
Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten
Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen für die Zuteilung eines Amtlichen Kennzeichens oder eines Versicherungskennzeichens eine Betriebserlaubnis.
Sollte die Betriebserlaubnis nicht mehr vorliegen, so ist beim Hersteller eine Ersatzbescheinigung zu beantragen.
Für die Ausstellung des Ersatzdokuments verlangt der Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht dem Hersteller oder dem amtlich anerkannten Sachverständigen, eine Ersatzbetriebserlaubnis auszustellen. Bescheinigt wird, dass keine Fahrzeugmängel bekannt sind bzw. dass die Betriebserlaubnis nicht von der Zulassungsbehörde eingezogen wurde.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
- schriftliche, formlose Verlusterklärung
Der Standort des Fahrzeuges ist Hamburg. Wurde das Fahrzeug außerhalb Hamburgs erworben, dann muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
Gibt es den Hersteller nicht mehr, dann ist ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Bauratgutachten) erforderlich. Mit diesem Gutachten wird beim Landesbetrieb Verkehr die Betriebserlaubnis erteilt.
Terminbuchung
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
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- Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Verlust oder Diebstahl der Betriebserlaubnis
- Verlustanzeige beim LBV und Antrag für die Neuausfertigung des Fahrzeugdokuments
- Auf Verlangen: eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service