Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

Hamburg 99026007005001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026007005001

Leistungsbezeichnung

Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

Leistungsbezeichnung II

Kfz Unbedenklichkeitsbescheinigung, Ersatzbetriebserlaubnis nach Verlust beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Erhalt einer Ersatzbetriebserlaubnis (Synonym), Ersatzbetriebserlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Kfz-Zulassung (LBV)

Teaser

Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten

Volltext

Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen für die Zuteilung eines Amtlichen Kennzeichens oder eines Versicherungskennzeichens eine Betriebserlaubnis.

Sollte die Betriebserlaubnis nicht mehr vorliegen, so ist beim Hersteller eine Ersatzbescheinigung zu beantragen.

Für die Ausstellung des Ersatzdokuments verlangt der Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht dem Hersteller oder dem amtlich anerkannten Sachverständigen, eine Ersatzbetriebserlaubnis auszustellen. Bescheinigt wird, dass keine Fahrzeugmängel bekannt sind bzw. dass die Betriebserlaubnis nicht von der Zulassungsbehörde eingezogen wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
  • schriftliche, formlose Verlusterklärung

Voraussetzungen

Der Standort des Fahrzeuges ist Hamburg. Wurde das Fahrzeug außerhalb Hamburgs erworben, dann muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

Kosten

10,20 EUR

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

i.d.R. sofort

Frist

keine

Hinweise

Gibt es den Hersteller nicht mehr, dann ist ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Bauratgutachten) erforderlich. Mit diesem Gutachten wird beim Landesbetrieb Verkehr die Betriebserlaubnis erteilt.
Terminbuchung
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
  • Danach wählen Sie: Antrag neue Fahrzeugpapiere nach Diebstahl oder Verlust
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
  • Verlust oder Diebstahl der Betriebserlaubnis
  • Verlustanzeige beim LBV und Antrag für die Neuausfertigung des Fahrzeugdokuments
  • Auf Verlangen: eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal